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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Verantwortung im Arbeitsschutz

ABC des Arbeitsschutzes für Führungskräfte

Foto: DGUV, Zerbor - stock.adobe.com

Die grundlegenden Pflichten, Aufgaben und Rechte aller Führungskräfte sind immer gleich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Verwaltung, einem Unternehmen oder einer ehrenamtlichen Organisation leitend tätig sind. Unternehmer im öffentlichen Bereich sind beispielsweise die Länder, die kreisfreien Städte, die Landkreise und Gemeinden sowie deren Vertretungsberechtigte und zum Handeln verpflichtete Organe wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte oder Dienststellenleitende.

Von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen über die Unterweisung bis hin zur Ersten Hilfe bedarf es einer guten Arbeitsschutzorganisation. Sie ist die Basis für einen störungsfreien Betriebsablauf, aber auch eine Chance für ein gutes Betriebsklima und eine hohe Produktivität.

Sicher und gesund arbeiten und lernen, dabei wollen wir Sie unterstützen. Deshalb möchten wir auf dieser Seite für Sie eine Übersicht und Hilfestellung zu Fragen des Arbeitsschutzes und zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit anbieten:

Adressaten für die Unfallverhütungsvorschriften und die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sind Arbeitgebende bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie sind diejenigen Personen, auf deren Weisung und Rechnung das Unternehmen handelt. Sie tragen das Risiko, bestimmen die Unternehmensziele, entscheiden über das Personal und die Sachmittel. Somit tragen sie die Gesamtverantwortung – auch für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten.

In der Regel kann die/der Unternehmende nicht alle damit verbundenen Aufgaben selbst umsetzten. Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und dem Arbeitsschutzgesetz hat sie/er die Möglichkeit, viele Pflichten und die damit verbundenen Aufgaben des Arbeitsschutzes an geeignete Personen zu übertragen, siehe dazu Frage „Welche Pflichten können übertragen werden?“.

Die oder der Unternehmende wird durch die Pflichtenübertragung nicht von allen Pflichten befreit. Die grundlegenden Organisations-, Auswahl- und Kontrollpflichten sind nicht übertragbar. Was sich im Detail hinter diesen drei verschiedenen Begriffen verbirg, erfahren Sie hier:

Infos zu Organisations- Auswahl- und Kontrollpflichten

Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister in Rheinland-Pfalz sind ehrenamtlich tätig. Oftmals nehmen sie sich neben ihrem Hauptberuf Fragestellungen und Problemen ihrer Gemeinde an. Sie leisten somit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. 

Mit Antritt dieses Amtes übernehmen sie die moralische, aber auch die gesetzlich vorgegebene Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden in der Gemeinde. Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften sind sie Unternehmer bzw. Unternehmerin und müssen für die Einhaltung der Vorgaben sorgen. 

Das dies kein Hexenwerk ist und wer Sie unterstützen kann, erfahren Sie hier:

Infos zur Verantwortung im Arbeitsschutz – Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister

In der Rolle als Unternehmerin bzw. Unternehmer ist es nicht immer einfach, den Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gerecht zu werden. Eine Erleichterung in der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes kann die Pflichtenübertragung nach dem Arbeitsschutzgesetzt bzw. gemäß § 13 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ bieten. Hierbei können Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen werden. 

Welche Aufgaben dies sein können und wie dies umgesetzt werden kann, erfahren sie hier:

Infos zu Pflichten

Die Aufbau- und Ablauforganisation bildet die Grundlage für eine effiziente und sichere Verwaltung. Klare Strukturen und optimierte Prozesse ermöglichen eine zielgerichtete Aufgabenverteilung und die aktive Einbindung der Beschäftigten auf allen Ebenen. Dies steigert nicht nur Zufriedenheit und Motivation, sondern fördert gezielt die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und schafft ein gesundheitsgerechtes Arbeitsumfeld.

Mit einer gut durchdachten Organisation werden Aufgaben effektiv, gesundheitsfördernd und nachhaltig bewältigt – ein entscheidender Schritt für eine moderne und verantwortungsvolle Verwaltung.

Mehr dazu, was Aufbau- und Ablauforganisation genau bedeuten und wie sie in der Praxis umgesetzt werden, erfahren Sie hier:

Infos zur Aufbau- und Ablauforganisation

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Die Gefährdungsbeurteilung, die gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§ 3 DGUV Vorschrift 1) vorgeschrieben ist, hilft Ihnen, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und zu bewerten. Mit einer fundierten Analyse der Gefährdungen können Sie gezielte Schutzmaßnahmen entwickeln und so Arbeitsunfälle verhindern und betriebliche Gesundheitsgefahren minimieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes und bildet die Grundlage für alle Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Arbeitswelt, sondern auch in Bildungseinrichtungen, etwa in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Universitäten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Lernenden und Lehrenden gleichermaßen zu gewährleisten.

Welche wesentlichen Merkmale eine Gefährdungsbeurteilung enthält und was zu beachten ist, lesen Sie hier:

Infos zur Gefährdungsbeurteilung

Menschen machen Fehler! Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen und ihre Pflichten am Arbeitsplatz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen. Folglich ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten regelmäßig an Ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden.  

Welche Anlässe es dazu gibt, in welcher Form eine Unterweisung durchgeführt werden kann und was noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Infos zur Unterweisung

Betriebsanweisungen sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, in der kompakt alle notwendigen Sicherheitshinweise und die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die daraus resultieren Schutzmaßnahmen enthalten sind. Zudem werden Hinweise zum Verhalten bei Unfällen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe beschrieben. Wann eine Betriebsanweisung notwendig ist und wie diese erstellt wird, erfahren Sie hier:

Infos zu Betriebsanweisungen

Eine gute Organisation der Ersten Hilfe in Ihrer Gemeinde kann in Notsituationen Leben retten. Sie ist deshalb nicht nur ein zentrales Thema des Arbeitsschutzes, sondern auch für jede(n) Unternehmerin und Unternehmer verpflichtend.

Weitere Informationen haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt.
Zur Seite Erste Hilfe

Sicherheitsbeauftragte nehmen in Ihrem Betrieb eine besondere Rolle ein. Sie unterstützen Sie bei der Suche und Umsetzung von arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen in Ihrem Betrieb und sind ein vertrauensvoller Ansprechpartner für Ihre Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte gehören zu den zentral wichtigen Akteuren im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Hier erfahren Sie mehr über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, für wen diese Rolle geeignet ist und was bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beachtet werden muss:

Infos zu Sicherheitsbeauftragten

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, die Akteure im Arbeitsschutz und die Entscheidungsträger zu einem regelmäßigen Austausch zu den unterschiedlichen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften zusammenzubringen. Er ist nach §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern verpflichtend und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Wie sich der ASA zusammensetzt und welche arbeitsschutzrelevanten Themen Anlass zum Austausch geben können, erfahren Sie hier:

Infos zum Arbeitsschutzausschuss

Defekte Arbeitsmittel können zu Unfällen führen. Um ein sicheres und möglichst unfallfreies Arbeiten zu gewährleisten, müssen Arbeitsmittel daher regelmäßig geprüft werden. Je nach Arbeitsmittel und dessen Nutzung sind unterschiedliche Prüfungen und Fristen festzulegen.

Hierbei sind sowohl die Herstellerangaben, als auch das staatliche Regelwerk und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Weitere Informationen und konkrete Beispiele erhalten Sie hier:

Infos zu Prüfungen von Arbeitsmitteln

Unter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) versteht man Ausrüstung, die eine Person als Schutz gegen Risiken trägt, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden.

Was zur persönlicher Schutzausrüstung gehört und was bei der Auswahl und Beschaffung beachtet werden muss, erfahren Sie hier:

Infos zu persönlicher Schutzausrüstung

Auch ehrenamtlich Tätige kommen unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Für diese Personengruppe gelten die Arbeitsschutzvorschriften wie für Beschäftigte. Sie müssen daher auch bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit berücksichtigen. Um welche ehrenamtlichen Tätigkeiten es sich handelt, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen und was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Ehrenamt – „Wie Beschäftigte?“

Der Erhalt und die Förderung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist nicht nur vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzgesetzes eine wichtige Kernaufgabe in Ihrer Kommune. Der zunehmende Wandel in der Arbeitswelt durch Digitalisierung, der Demografische Wandel und der Fachkräftemangel erfordern zusätzliche Aufmerksamkeit und eine ganzheitliche Betrachtung von Sicherheit und Gesundheit. So muss auch die psychische Gesundheit Ihrer Beschäftigten berücksichtigt werden.

Einflussfaktoren sind neben technischen und organisatorischen beispielsweise auch soziale Aspekte wie Führungsverhalten, Betriebsklima und Kommunikationsverhalten. Auf diesen unterschiedlichen Ebenen können Sie mit unterschiedlichen Maßnahmen agieren und eine gesunde Präventionskultur unterstützen. Eine systematische und nachhaltige Herangehensweise bietet dafür z. B. die Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Weitere Informationen zu „Gesundheit im Betrieb“

Risiko Straßenverkehr: Mehr Sicherheit in allen Bereichen 

Ein Blick auf die Unfallstatistik sowohl im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung als auch der Schülerunfallversicherung beweist: Der Aufenthalt im Straßenverkehr trägt maßgeblich zum Unfallgeschehen bei. 

Nicht zu unterschätzen ist dabei der Anteil der Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause ereignen. Diese Wege werden häufig als „Privatsache“ angesehen, auf die die Unternehmerin oder der Unternehmer keinen Einfluss hat. Jedoch sollte bei einem ganzheitlichen Ansatz zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten hier ebenfalls Präventionsarbeit geleistet werden. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies unumgänglich: Die Ausfallzeiten und finanziellen Auswirkungen für die Unternehmerin oder den Unternehmer und die betroffenen Personen sind erheblich, da diese unter Umständen je nach Schwere der Verletzung längerfristig ausfallen. 

Diesen Wegeunfällen gilt es genauso vorzubeugen wie Unfällen im Straßenbereich, die sich beispielsweise auf dem Betriebsgelände oder zwischen mehreren Betriebsstandorten ereignen. Seit 2023 bilden wir in unserem Seminar „Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt“ Verwaltungen und Betriebe des Landes und der Kommunen fort und gehen dabei auch auf diese Thematik ein. 
Auf unserer Webseite finden Sie hilfreiche betriebsspezifische und betriebsartenunabhängige Informationen, Angebote und Nützliches.

Für Wege von zu Hause zu Kita und Schule gibt es schon länger ein Bewusstsein. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sensibilisiert schon seit vielen Jahren pädagogisches Fachpersonal, Lehrkräfte und Eltern für die Verkehrssicherheit von Kita-Kindern sowie Schülerinnen und Schülern, etwa mithilfe von Projekten wie „Gelbe Füße“ und „I like to bike“.  Für Bildungseinrichtungen bieten wir auf unserer Webseite im Portal Bildungseinrichtungen interessante Angebote und Medien zum Thema Verkehrssicherheit.

Weiterführende Informationen:

Sichere und gesunde Kommune

Die Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet maximal zweistündige Webinare zu wechselnden Themen an. Sie erhalten Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen, Kollegen und unseren Experten auszutauschen, um vorhandene Fragen zu beantworten.
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Gefährdungsbeurteilung in Kommunen

Das Seminar für leitende Führungskräfte

z. B. Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister, Büroleitende, Bauhofleitende sowie Werkleitende

Für jede Arbeitgeberin bzw. jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kommunen und deren Betriebe. Das Seminar soll den Teilnehmenden Anregungen geben, wie mit einfachen Mitteln eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

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