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ABC des Arbeitsschutzes für Führungskräfte

Foto: DGUV, Zerbor - stock.adobe.com

Die grundlegenden Pflichten, Aufgaben und Rechte aller Führungskräfte sind immer gleich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Verwaltung, einem Unternehmen oder einer ehrenamtlichen Organisation leitend tätig sind. Unternehmer im öffentlichen Bereich sind beispielsweise die Länder, die kreisfreien Städte, die Landkreise und Gemeinden sowie deren Vertretungsberechtigte und zum Handeln verpflichtete Organe wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte oder Dienststellenleitende.

Von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen über die Unterweisung bis hin zur Ersten Hilfe bedarf es einer guten Arbeitsschutzorganisation. Sie ist die Basis für einen störungsfreien Betriebsablauf, aber auch eine Chance für ein gutes Betriebsklima und eine hohe Produktivität.

Sicher und gesund arbeiten und lernen, dabei wollen wir Sie unterstützen. Deshalb möchten wir auf dieser Seite für Sie eine Übersicht und Hilfestellung zu Fragen des Arbeitsschutzes und zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit anbieten.

Sichere und gesunde Kommune

Die Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet maximal zweistündige Webinare zu wechselnden Themen an. Sie erhalten Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen, Kollegen und unseren Experten auszutauschen, um vorhandene Fragen zu beantworten.


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Gefährdungsbeurteilung in Kommunen

Das Seminar für leitende Führungskräfte

z. B. Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister, Büroleitende, Bauhofleitende sowie Werkleitende

Für jede Arbeitgeberin bzw. jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kommunen und deren Betriebe. Das Seminar soll den Teilnehmenden Anregungen geben, wie mit einfachen Mitteln eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

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