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ABC des Arbeitsschutzes für Führungskräfte

Foto: DGUV, Zerbor - stock.adobe.com

Führungskräfte tragen Verantwortung. Ob in der Verwaltung, in Unternehmen oder in ehrenamtlichen Organisationen: Ihre Pflichten, Aufgaben und Rechte sind grundsätzlich gleich. Im öffentlichen Bereich zählen dazu unter anderem Länder, kreisfreie Städte, Landkreise und Gemeinden. Vertretungsberechtigte und zum Handeln verpflichtete Organe wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Dienststellenleitende übernehmen dabei zentrale Führungsfunktionen.

Arbeitsschutz braucht Struktur. Von der Beurteilung der Arbeitsbedingungen über die Unterweisung bis zur Ersten Hilfe – eine gut organisierte Arbeitsschutzstruktur ist unverzichtbar. Sie schafft nicht nur Sicherheit, sondern fördert auch ein positives Betriebsklima und steigert die Produktivität.

Wir unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden, aber auch Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten und lernen können. Auf dieser Seite finden Sie nebenstehend eine kompakte Übersicht sowie praktische Hilfestellungen rund um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Sichere und gesunde Kommune

Die Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet maximal zweistündige Webinare zu wechselnden Themen an. Sie erhalten Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen, Kollegen und unseren Experten auszutauschen, um vorhandene Fragen zu beantworten.


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Gefährdungsbeurteilung in Kommunen

Das Seminar für leitende Führungskräfte

z. B. Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister, Büroleitende, Bauhofleitende sowie Werkleitende

Für jede Arbeitgeberin bzw. jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kommunen und deren Betriebe. Das Seminar soll den Teilnehmenden Anregungen geben, wie mit einfachen Mitteln eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

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