Polizei – Informationen und Regelungen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hilft durch Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden. Unsere Zuständigkeit auch für die Beamtinnen und Beamten resultiert aus der staatlichen Aufgabe der Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes. Während die Beschäftigten bei der Polizei Versicherte der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind, unterliegen die Polizeibeamtinnen und -beamten der Fürsorge des Dienstherrn.
Durch die breit gefächerte Technik bei der Polizei und die Vielschichtigkeit des Tätigkeitsfeldes kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten verschiedenen physischen Gefahren ausgesetzt, zum Beispiel durch den Wechselschichtdienst oder die Schießausbildung. Auch die Konfrontation mit Gewalt, Kriminalität sowie menschlichem Leid kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen.
Spezielle fachspezifische Belange werden in engem Dialog mit den polizeilichen Praktikerinnen und Praktikern, den Sicherheitsfachkräften, den Spezialisten der Zentralstelle für Polizeitechnik und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Regelungen der DGUV
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die Polizei sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV:
- DGUV Vorschrift 71: Fahrzeuge (Link zur Webseite der DGUV)
Die rheinland-pfälzische Ausgabe können Sie unter bestellung@ukrlp.de bestellen. - DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 109-009: Fahrzeuginstandhaltung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 213-033: Gefahrstoffe in Werkstätten (Link zur Webseite der DGUV)