Versicherung von Tagespflegepersonen
Tagesmütter oder –väter, die vom privaten Haushalt angestellt werden, zählen zu den „Beschäftigten privater Haushalte“. Die Anmeldung zur Unfallversicherung erfolgt wie unter „Beschäftigte privater Haushalte” beschrieben.
In der Regel sind Tagesmütter und Tagesväter aber selbstständig tätig. Das heißt: Sie betreuen in ihren eigenen Räumlichkeiten Kinder von meist mehreren Familien. In diesem Fall müssen sich die Tagespflegeperson als selbstständige Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden.