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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Versicherung von Tagespflegepersonen

Eine Frau und ein Kind lachen in die Kamera.

Tagesmütter oder –väter, die von einem privaten Haushalt angestellt werden, zählen zu den „Beschäftigten privater Haushalte“. Die Anmeldung zur Unfallversicherung erfolgt wie unter „Beschäftigte privater Haushalte” beschrieben.

In der Regel sind Tagesmütter und Tagesväter aber selbstständig tätig. Das heißt: Sie betreuen in ihren eigenen Räumlichkeiten Kinder von meist mehreren Familien. In diesem Fall müssen sich die Tagespflegeperson als selbstständige Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anmelden.

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