Wer ist versichert?
Alle rheinland-pfälzischen Kommunen sind Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) sind lt. § 129 über die Kommunen insbesondere folgende Personengruppen versichert:
- Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Ein-Euro-Jobber, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende an den Einrichtungen der Kommunen
- Angehörige der freiwilligen Feuerwehren
- Personen, die in Hilfeleistungseinrichtungen (DLRG, ASB, Malteser, Johanniter) tätig sind oder an deren Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen
- Ersthelfer bei Unglücksfällen
- nicht gewerbsmäßige Bauhelfer, wenn eine private Baumaßnahme nicht mehr als 40 Arbeitsstunden in Anspruch nimmt (sonst Bau BG)
- Selbsthelfer bei der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum
(Versicherungsschutz bitte mit der Unfallkasse abstimmen!) - nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegepersonen