Justiz – Informationen und Regelungen
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten und die Vielschichtigkeit der Tätigkeitsfelder kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu.
Während Beschäftigte bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Versicherte der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind, unterliegen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Beamtinnen und Beamte der Fürsorge des Dienstherrn. Personen, die sich in Rheinland-Pfalz im Strafvollzug befinden, stehen, soweit sie arbeiten, ebenfalls unter dem Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Für alle Personengruppen hilft die Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden.
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Justizvollzugsanstalten kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Erschwerend ist hierbei auch der Umstand, dass die inhaftierten Personen häufig nur berufsfremd eingesetzt werden können.
Regelungen der DGUV
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die Justiz sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse:
- DGUV Regel 110-003: Branche Küchenbetriebe (Link zur Webseite der DGUV)
Die rheinland-pfälzische Ausgabe können Sie unter bestellung@ukrlp.de bestellen. - DGUV Information 213-033: Gefahrstoffe in Werkstätten (Link zur Webseite der DGUV)