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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Ansprechpersonen

Allgemeine Fragen zu Versicherungsschutz und Leistungen

Unser Team hilft Ihnen gern weiter.

Allgemeine Anfragen
Telefon: 02632 960-3710
E-Mail:  anfragen@ukrlp.de

Stephan Kaul

Unfallsachbearbeitung landesweite und kommunale Einrichtungen

Stephan Kaul


Stephan Kaul
Fachbereichsleiter
E-Mail: s.kaul@spam protectukrlp.de

Unfallsachbearbeitung Bildungseinrichtungen


Christoph Asbach
Fachbereichsleiter
E-Mail: c.asbach@spam protectukrlp.de

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Rehamanagement und Hilfsmittelversorgung

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Wolfgang Gesell
Fachbereichsleiter
E-Mail: w.gesell@spam protectukrlp.de

Bernd Schürmann

Berufskrankheiten

Bernd Schürmann


Bernd Schürmann
Fachbereichsleiter
E-Mail: b.schuermann@spam protectukrlp.de

Karl-Heinz Hoffmann

Rechnungsprüfung

Karl-Heinz Hoffmann


Karl-Heinz Hoffmann
Fachbereichsleiter
E-Mail: kh.hoffmann@spam protectukrlp.de

Ansprechstelle nach dem BTHG/SGB IX für Rehabilitation und Teilhabe

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist ein Rehabilitationsträger und richtet sich nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Wir haben daher eine Ansprechstelle entsprechend § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Sie eingerichtet.
Unsere Ansprechstelle berät Sie gerne bei Fragestellungen für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, in allen Fragen rund um die medizinische Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
Ziel ist es, ein Informationsangebot für Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Rehabilitationsträger zu schaffen. Dabei soll durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern eine einheitliche und möglichst umfassende Auskunftserteilung durch einen Rehabilitationsträger sichergestellt werden.

Das Informationsangebot umfasst u.a.:

  • Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe
  • Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
  • Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget
  • Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nach § 32 SGB IX

Die Beratung kann selbstverständlich auch schon vor einer Antragstellung zu Teilhabeleistungen in Anspruch genommen werden. Dabei soll möglichst frühzeitig ein Rehabilitationsbedarf erkannt werden.
Unsere Mitarbeiter/innen der Ansprechstelle

  • kümmern sich umgehend um Ihr Anliegen und beraten Sie umfassend.
  • leiten im Bedarfsfall Ihren Antrag zeitnah an die zuständige Stelle weiter und informieren Sie über die Weiterleitung.


Sie erreichen uns telefonisch unter 02632 960-4490