Bauhöfe
Bauhöfe sind innerhalb der Gemeinde wichtige Dienstleister. Sie erledigen technische Aufgaben und tragen zu einem sauberen und gepflegten Erscheinungsbild der Gemeinde bei. Die meisten Gemeinden in Rheinland-Pfalz verfügen über einen eigenen kommunalen Bauhof. Vereinzelt teilen sich auch mehrere kleine Gemeinden eine Einrichtung.
Die Bauhöfe verfügen in der Regel über Lager für Ausrüstung, Reparaturwerkstätten sowie Geräte und Fahrzeuge. In größeren Betrieben finden sich häufig auch Kfz-Werkstätten, Schlossereien, Schreinereien, Streustofflager, Schilderlager, Magazine für Kleingeräte, Spezialgeräte für besondere Einsatzbereiche mit entsprechenden Unterstellmöglichkeiten und Freilagerplätze. Hinzu kommen Büros für Verwaltungstätigkeiten, Sozialbereiche mit Toiletten sowie Wasch- und Umkleideräumen.
Die Beschäftigten der Baubetriebshöfe erfüllen täglich eine Vielzahl von Tätigkeiten, die verschiedenste handwerkliche Voraussetzungen erfordern. Im Wesentlichen lassen sich die Aufgaben der Bauhöfe in folgende Bereiche unterteilen:
- Straßen- und Wegeunterhaltung
- Grünpflegearbeiten
- Spiel- und Sportplatzpflege
- Abfallentsorgung aus öffentlichen Bereichen
- Unterhaltung von öffentlichen Gebäuden
- Tätigkeiten an abwassertechnischen Anlagen
- Wasserbauliche Tätigkeiten
- Werkstattarbeiten aller Art
- Winterdienst
Die Vielfalt der zu leistenden Arbeiten beinhaltet, dass die Beschäftigten während ihrer täglichen Arbeit sowohl physischen als auch psychischen Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind.
Physische Belastungen in Bauhöfen entstehen beispielsweise beim Heben und Tragen schwerer Lasten (Muskel-Skelett-Erkrankungen), beim Umgang mit lärmintensiven Maschinen (Lärmschwerhörigkeit), bei Tätigkeiten im Freien (bestimmte Hautkrebsformen durch natürliche UV-Strahlung), bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Infektionsgefährdung, Allergien) oder durch die Gefahr bei Tätigkeiten im laufenden Straßenverkehr angefahren zu werden).
Psychische Belastungen können beim Winterdiensteinsatz (z. B. fehlende Ruhezeiten und veränderter Tag/Nacht-Rhythmus durch Frühschichten) oder bei Arbeiten im Verkehrsbereich (z. B. Bedrohungs- und Angstgefühle durch mit unverminderter Geschwindigkeit und geringem Abstand an der Baustelle vorbeifließenden Verkehr) auftreten.
Viele Bauhofbeschäftigte erleiden während ihrer beruflichen Tätigkeit mindestens einen Arbeitsunfall. Die Verletzungen reichen dabei von „einfachen“ Schnittverletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen.
Damit Beschäftigte ihre Aufgaben sicher ausüben, ist es erforderlich, dass das Personal ausreichend qualifiziert, regelmäßig unterwiesen und kontinuierlich fortgebildet wird. Grundvoraussetzung hierfür ist eine effektive Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die Organisation sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie haben für die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu sorgen.
Was die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dabei zu beachten haben, haben wir auf unserer Webseite im Bereich “Verantwortung im Arbeitsschutz” zusammengetragen.
Wir bieten eine Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an, in der Sie grundlegende Hinweise zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit in der Kommune erhalten.
Aufgrund der vielen Aufgaben und Tätigkeiten in den Bauhöfen müssen eine Vielzahl von Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachtet werden. Ähnliches gilt auch für das staatliche Regelwerk.
Wir haben Ihnen in einer nicht abschließenden Liste eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für die Tätigkeiten im Bauhof von Bedeutung sein könnten.
Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV:
Ausgewählte Branchenregeln der DGUV
- DGUV Regel 114-610: Branche Grün- und Landschaftspflege (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 101-604: Branche Tiefbau (Link zur Webseite der DGUV)
Weitere DGUV Vorschriften
DGUV Regeln
- DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention mit Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 109-009: Fahrzeug-Instandhaltung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 114-016: Straßenbetrieb, Straßenunterhalt (Link zur Webseite der DGUV)
DGUV Vorschriften
- DGUV Vorschrift 4: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Vorschrift 48: Straßenreinigung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Vorschrift 71: Fahrzeuge (Link zur Webseite der DGUV)
DGUV Informationen
- DGUV Information 203-049: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Praxistipps für Betriebe (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 206-016: Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 209-007: Fahrzeuginstandhaltung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 209-023: Lärm am Arbeitsplatz (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 203-085: Arbeiten unter der Sonne (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 211-005: Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 211-010: Sicherheit durch Betriebsanweisungen (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 212-016: Warnkleidung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 213-033: Gefahrstoffe in Werkstätten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-049: Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Winterdienst (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-050: Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Sommerdienst (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-059: Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-078: Vorsicht Zecken! Risiko Zeckenstich – was tun? (Link zur Webseite der DGUV)
- FBHL-002: Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Maßnahmen gegen Sturz aus der Arbeitsbühne (Link zur Webseite der DGUV)
- FBVL-009: Winterdienst - Besetzung von Fahrzeugen mit Beifahrerin oder Beifahrer (Link zur Webseite der DGUV)
Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
- Gefährdungsbeurteilung mit den Leitmerkmalmethoden (Link zur Webseite der BAuA)
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen (Link zur Webseite der BAuA)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Link zum Bundesministerium der Justiz)