
Fahrtkostenübernahme im Versicherungsfall
Wir erstatten Ihnen Fahrt- bzw. Reisekosten, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entstehen. Dies können zum Beispiel Fahrten zur Arztpraxis und zur Therapeutin oder zum Therapeuten sein.
Bei der Erstattung der Fahrtkosten berücksichtigen wir die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien der Unfallversicherungsträger zu Reisekosten.
Für öffentliche Verkehrsmittel werden die nachgewiesenen Kosten (Tickets/Fahrkarten), die bei Benutzung der niedrigsten Klasse entstehen, erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen umfassend auszuschöpfen. Dies kann z. B. bei regelmäßigen Fahrten durch Mehrfahrtentickets (auch Wochen- oder Monatskarten) oder bei Einzelreisen durch private Vergünstigungsmöglichkeiten (z. B. eine bereits vorhandene BahnCard) erfolgen.
Bitte reichen Sie die Originalbelege ein.
Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs werden Ihnen die Kosten im Rahmen einer pauschalen Wegstreckenentschädigung entsprechend der Regelung im Bundesreisekostengesetz erstattet.
Für die Höhe der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Parktickets werden ebenfalls erstattet. Bitte reichen Sie auch hier die Originalbelege ein.
Taxikosten werden nur erstattet, wenn Sie wegen Ihrer Verletzung Ihren privaten Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. Dazu muss uns eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegen. Sofern Ihnen die behandelnden Ärzte die notwendige Bescheinigung nicht ausstellen, nutzen Sie bitte andere Verkehrsmittel oder sprechen Sie uns im Zweifel vor Fahrtbeginn an.
Für Ihren Antrag auf Fahrtkostenübernahme können Sie das nebenstehende Antragsformular nutzen.
Hinweis: Dieser Antrag findet keine Anwendung für Fahrten zur Kita, Schule oder Arbeitsstelle sowie zur Seminarteilnahme bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Anlagen und Originalbelegen per Post oder digital über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
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