Wer ist versichert?
Das Land Rheinland-Pfalz ist Mitglied der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Nach dem Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) sind lt. § 128 über das Land folgende Personengruppen versichert:
- Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kindergartenkinder, Schüler, Studierende, an allen Einrichtungen des Landes
- Kinder in privaten und konfessionellen Kindertagesstätten (sofern für den Betrieb der KiTa eine Betriebserlaubnis erforderlich und diese als gemeinnützig anerkannt ist)
- Kinder, die von geeigneten Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) betreut werden
- Schüler privater allgemein- und berufsbildender Schulen
- Studierende privater Hochschulen
- Personen im Freiheitsentzug, die an Arbeitsmaßnahmen teilnehmen
- Personen, die aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Anordnung wie Beschäftige tätig werden
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Land getragen. Für alle Versicherten besteht ein beitragsfreier Unfallversicherungsschutz.