Abwassertechnische Anlagen
Beschäftigte in Abwasserbetrieben sind vielen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Dass die Zahl der Unfälle in den vergangenen Jahren vergleichsweise überschaubar war, hat unter anderem auch mit den verbesserten Arbeitsbedingungen zu tun. So müssen die Beschäftigten in den Abwasserbetrieben heute immer seltener in Kanäle oder Schächte einsteigen. Die Unfälle im Abwasserbereich können aufgrund der spezifischen Risiken allerdings noch immer schwere oder tödliche Folgen haben.
Die Verantwortlichen müssen diese Gefährdungen erkennen, richtig einschätzen und falls nötig, Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten veranlassen.
Typische Gefährdungen für die Beschäftigten bei der Abwasserentsorgung sind:
- Absturzgefahr
- Ertrinkungsgefahr
- Arbeiten im Straßenverkehr
- Übertragung von Infektionskrankheiten
- Gefahren durch gefährliche Gase, Dämpfe und Sauerstoffmangel
- Alleinarbeit an abgeschiedenen Orten
- physische und psychische Belastungen bei Arbeiten in tiefen, engen oder dunklen Kanälen
Branchenregel Abwasserentsorgung
Mit der Branchenregel Abwasserentsorgung (DGUV Regel 103-602) steht den Verantwortlichen in den Abwasserbetrieben ein übersichtliches und umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung. Die Regel hilft, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen und gesetzliche Regelungen in der Praxis anzuwenden. Mit konkreten Beispielen und Bildern sowie praxisnahen Hilfestellungen und Hinweisen soll sie zur Abwendung der oben genannten Gefahren dienen.
In der Branchenregel werden zwei Themen besonders betrachtet, die speziell in der Abwasserbranche gelten: Alleinarbeit sowie Besonderheiten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Beschäftigte auf kleinen Kläranlagen oder im Bereitschaftsdienst müssen häufig alleine arbeiten und sind dabei einem besonderen Risiko ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit im Falle eines Unfalls möglichst schnell Erste Hilfe herbeigerufen werden kann.
Getrennt nach Tätigkeiten und Arbeitsbereichen beleuchtet die Branchenregel weitere Gefahren und Maßnahmen:
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Hygiene und Hautschutz
- Verkehrswege und Arbeitsplätze
- Bewegen von Lasten
- Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
- Arbeiten in explosionsgeschützten Bereichen
- Umschlossene Räume
- Sicheres Arbeiten mit Rohrabsperrgeräten
- Sicherung von Arbeitsstellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr
- Sichere Kanalreinigung/Betrieb von Kanalreinigungsarbeiten
Tätigkeiten und Aufgaben, die auch in anderen Bereichen ausgeübt werden und daher nicht typisch für den Abwasserbereich sind, werden nicht in der Branchenregel behandelt. Dies gilt beispielsweise für die Grün- und Landschafpflege, für die eine gesonderte Branchenregeln verfasst wurde.
Ausgewählte Branchenregeln der DGUV
- DGUV Regel 103-602: Branche Abwasserentsorgung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 114-610: Branche Grün- und Landschaftspflege (Link zur Webseite der DGUV)
Weitere DGUV-Schriften
- DGUV Regel 113-001: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Vorschrift 22: Abwassertechnische Anlagen (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 103-004: Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 103-008: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 203-051: Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 250-011: Leitfaden für Betriebsärztinnen und -ärzte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung der Beschäftigten bei Tätigkeiten im Abwasserbereich (Link zur Webseite der DGUV)
Weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV.
- Biostoffverordnung (BioStoffV) – Link zum Bundesministerium der Justiz
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 220: Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen – Link zur Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 500: Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen – Link zur Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines – Link zur Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Gemische - Beurteilung der Explosionsgefährdung – Link zur Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische – Link zur Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Weiterführende Links:
- DGUV: Sachgebiet Abwasser – Link zur Webseite
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) – Link zur Webseite
Nebenstehend erhalten Sie unter den Menüpunkten zusätzliche Informationen zum Thema auf unserer Webseite.