Mehrleistungen für Helferinnen und Helfer
Menschen, die sich ehrenamtlich oder sich in einem besonderen Maß für die Allgemeinheit einsetzen, erhalten von uns über die gesetzlichen Leistungen hinaus Mehrleistungen. Dabei handelt sich um zusätzliche laufende Geldleistung
- während der Heilbehandlung (bei längerer Arbeitsunfähigkeit),
- zum Verletztengeld,
- zur Versichertenrente,
- zur Hinterbliebenenrente
- sowie um zusätzliche einmalige Geldleistungen im Todesfall.
Mehrleistungen können nach einem Versicherungsfall insbesondere folgende Personen erhalten:
- ehrenamtlich Tätige für öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Gemeinderats-Mitglieder, Elternbeiräte, Schülerlotsen),
- Personen, die zur Unterstützung einer öffentlichen Diensthandlung oder als Zeugen herangezogen werden,
- ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsorganisationen (z. B. Freiwillige Feuerwehr) oder im Zivilschutz,
- Personen, die bei Unglücksfällen oder Not spontan Hilfe leisten,
- Blut- und Gewebespender.
Übrigens: Die Mehrleistungen werden auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet.
Mehrleistungen nach unserer Satzung
Für bestimmte Personengruppen (PDF 220 KB)