Versichert in der Kita
Toben, Springen, Fangen spielen: Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang. Kleinere Blessuren lassen sich dabei nicht immer vermeiden.
Gut zu wissen, dass Ihr Kind während des Besuchs einer Tageseinrichtung bei uns gesetzlich unfallversichert ist!
Wer gehört dazu?
Zu den Kindertageseinrichtungen zählen Kitas, Krippen und Horte, die eine entsprechende Betriebserlaubnis nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches haben. Gesetzlich unfallversichert ist daneben auch die Betreuung durch anerkannte Tagesmütter und -väter. Voraussetzung ist, dass das zuständige Jugendamt beim Zustandekommen des Betreuungsvertrages zwischen den Erziehungsberechtigten und der Tagespflegeperson beteiligt ist.
Versicherungsschutz während der gesamten Betreuung
Die Kinder sind während des gesamten Zeitraums der Betreuung versichert, also etwa beim Spielen, Essen und Trinken oder Schlafen. Dies gilt ebenfalls bei Ausflügen oder dem gemeinsamen Besuch von offiziellen Veranstaltungen, die von der Kita organisiert worden sind. Unser Unfallversicherungsschutz greift auch auf dem Weg von und zu der Betreuung. Dabei muss es sich nicht um den kürzesten Weg handeln: So sind zum Beispiel Umwege erlaubt, die gegenüber dem kürzesten Weg verkehrssicherer sind.
Weiterführende Informationen haben wir im Portal Bildungseinrichtungen für Sie zusammengestellt.