Direkt zum Inhalt der Seite springen
Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Für die erforderliche Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in ihren Mitgliedsbetrieben die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe (§ 23 SGB VII). Voraussetzung ist, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer von sogenannten ermächtigten Stellen ausgebildet werden. 

Diese und weitere Informationen zum Thema “Erste Hilfe” finden Sie auf unserer Seite Erste Hilfe.