Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Für die erforderliche Anzahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in ihren Mitgliedsbetrieben die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe (§ 23 SGB VII). Voraussetzung ist, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer von sogenannten ermächtigten Stellen ausgebildet werden.
Diese und weitere Informationen zum Thema “Erste Hilfe” finden Sie auf unserer Seite Erste Hilfe.
Antrag auf Kostenübernahme
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