Forstwirtschaft – Informationen und Regelungen
Die staatlichen Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz zeichnen sich dadurch aus, dass sie eigenwirtschaftlich arbeiten. Die wirtschaftliche Basis wird durch Holzverkauf und in zunehmendem Maße durch das Erbringen von Dienstleistungen für gesellschaftliche Belange geschaffen (z. B. Ausbildung von Forstwirtinnen und Forstwirten, Betreuung von Schulklassen, Zusammenarbeit mit Kommunen, Bereitstellung von Energieträgern).
Insbesondere in der motormanuellen Holzernte besteht ein hohes Gefährdungspotential aufgrund der sich ständig ändernden natürlichen Randbedingungen und der enormen freiwerdenden Energien mit der Gefahr schwerster Verletzungen.
Der präventive Ansatz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz besteht darin, die Führungskräfte sowie Forstwirte darin zu unterstützen, durch technische und organisatorische Maßnahmen das Gefährdungspotential abzubauen sowie durch fach- und sicherheitsgerechtes Verhalten der Forstwirte das Unfallaufkommen zu senken.
In ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten physischen und psychischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt.
Unseren Mitgliedsbetrieben werden elektronische Medien (CD, DVD) zur Verfügung gestellt, die zu Schulungszwecken, Unterweisungen sowie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen aktiv eingesetzt werden können.
Unsere Praxisnähe zeigt sich in der engen Zusammenarbeit mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten in der Arbeitsgruppe Forsten. Zeitnah wird konkret auf Entwicklungsprozesse in den Forstbetrieben unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Reduzierung der arbeitsbedingten Belastungen eingewirkt.
Dabei hat sich die zielgerichtete Unterstützung der in den staatlichen Forstbetrieben eingesetzten Sicherheitstrainerinnen und Sicherheitstrainer (einmalig in der Bundesrepublik) bewährt, die unmittelbar in den Arbeitsgruppen (Rotten) auf das fach- und sicherheitsgerechte Verhalten aber auch auf die richtige Auswahl der Arbeitsverfahren und -techniken einwirken.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für den Forstbereich sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse:
Diese Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV:
- DGUV Regel 114-018: Waldarbeiten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-046: Sichere Waldarbeiten (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 214-060: Seilarbeit im Forstbetrieb (Link zur Webseite der DGUV)