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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Unternehmensnummer

Unternehmensnummer/Unternehmernummer

Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.


Wie ist die neue Unternehmensnummer aufgebaut?

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. 

Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).


Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. 

Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.


Welche Auswirkung hat die Umstellung auf ein Mitgliedsunternehmen?

Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. 

Betroffen ist zum Beispiel ebenfalls das UV-Meldeverfahren. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf die Unternehmensnummern umgestellt.


Wie läuft die Umstellung ab?

Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Dazu erhalten alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 neben der neuen Unternehmensnummer entsprechende Informationen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der DGUV. Dort stehen neben den Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) auch Hinweise zu den Ansprechpersonen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung.

Zur Webseite der DGUV