Versichert im Praktikum
Bäckerin, Automechanikerin oder Friseurmeisterin? Krankenpfleger, Elektrotechniker oder Bankkaufmann? Vor der Berufswahl steht für viele junge Menschen ein Praktikum.
Damit sie sich ganz auf die neue Berufserfahrung konzentrieren können, stehen sie in jedem Fall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit erhalten Praktikantinnen und Praktikanten im Versicherungsfall die gleichen Leistungen wie alle anderen Beschäftigten.
Weiterführende Informationen haben wir im Portal Bildungseinrichtungen für Sie zusammengestellt.