Sparkassen – Informationen und Regelungen
Moderne und erfolgreiche Finanzdienstleister zeichnen sich durch Professionalität und Kundenorientierung aus. Um erfolgreich in den Märkten operieren zu können, sind kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine bedarfsgerechte Technik-Ausstattung unabdingbar. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherungsträgerin hilft den Sparkassen und sonstigen Unternehmen der Sparkassenorganisation, die bei der Unfallkasse versichert sind, durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen, Unfälle und Raubüberfälle zu vermeiden.
Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten physischen und psychischen Gefahren bzw. Belastungen ausgesetzt. Die psychischen Belastungen von Raubüberfällen stellen hierbei eine besondere Form des Arbeitsunfalles dar.
Spezielle fachspezifische Belange werden in engem Dialog mit den Sparkassenpraktikern, den Sparkassenverbänden, den Sachversicherern, den Fachgremien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für Sparkassen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse:
- DGUV Vorschrift 25: Überfallprävention (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Regel 115-003: Überfallprävention in Kreditinstituten (Link zur Webseite der DGUV)