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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Verwaltungen

Kennzeichnend für die Verwaltungen in Rheinland-Pfalz ist das breitgefächerte Spektrum an Betrieben, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten durchzuführen sind. Genannt seien hier nur exemplarisch die Kommunalverwaltungen, Ministerien, Landesuntersuchungs- und Forschungsanstalten, Dienstleistungszentren oder Landesämter z. B. das Landesamt für Eich- und Messwesen oder das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht.

In den Verwaltungen gibt es eine Vielzahl von speziellen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern mit biologischen, chemischen oder physikalischen Gefährdungen. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten arbeiten jedoch an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen. Neben den traditionellen Gefährdungen sind diese Beschäftigten einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt, die sich gegenseitig beeinflussen und in ihrem Zusammenwirken zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen können. Das Spektrum der Belastungsfaktoren reicht von der Arbeitsumgebung (Raum, Klima, Beleuchtung) über das Mobiliar, insbesondere den Arbeitsstuhl, und die Geräte (PC, Bildschirm, Drucker, usw.) bis hin zum psychosozialen Umfeld, das immer stärker in den Vordergrund rückt.

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. 

Fachspezifische Regelungen

Für Verwaltungen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV.

Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ (ASR A1.2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (ASR A1.6)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A13.4)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Raumtemperatur“ (ASR A3.5)