Gewaltprävention
Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Gewalt oder extreme Gewaltereignisse sind potenzielle Gefahren bei der Arbeit, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen werden müssen. Gewalt kann nicht nur zu offensichtlichen körperlichen Verletzungen führen, sondern hat auch unterschiedliche psychische Auswirkungen auf betroffene Beschäftigte. Darüber hinaus hat Gewalt negative Folgen für den Betrieb: das Betriebsklima kann sich verschlechtern, die Motivation und Zusammenarbeit kann sinken und es kann zu kurz- und langfristigen Personalausfällen kommen.
Gewaltfreie Arbeit hingegen ist eine Voraussetzung für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, für Arbeits- und Leistungsfähigkeit, für ein gutes Betriebsklima, Fachkräftesicherung und Attraktivität von Arbeitgebern.
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Grundlagen zur betrieblichen Gewaltprävention und die Angebote der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Was ist Gewalt bei der Arbeit?
Nach dem „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ sind Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
„... eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“.
Folglich geht es also um körperliche Gewalt und um psychische Gewalt. „Externe“ Gewalt bezieht sich dabei auf Gewalt durch Außenstehende wie Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten etc., während „interne“ Gewalt solche unter Beschäftigten meint. Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf externe Gewalt.
In Anlehnung an das Aachener Modell der Unfallkasse NRW nimmt das DGUV-Grundverständnis zu Gewalt eine Einteilung in verschiedene Stufen vor. Genauer nachzulesen ist diese in der Infoschrift Fachbereich AKTUELL (FBGIB-002).
Geeignete Präventionsmaßnahmen
- Erarbeitung und gegebenenfalls Veröffentlichung eines gemeinsamen Verständnisses über Gewalt im Betrieb
- Innerbetriebliche Erfassung und Analyse von Gewaltereignissen in den verschiedenen Tätigkeiten und Bereichen
- Beurteilung von Gefährdungen und tätigkeitsspezifische Ableitung von Maßnahmen
- Umsetzung von Maßnahmen technisch/baulicher Art (z. B. offen und sicher gestalteter Empfang, Alarmierungsmöglichkeiten)
- Umsetzung von Maßnahmen organisatorischer Art (z. B. Wartezeiten verkürzen, Arbeitsprozesse optimieren)
- Umsetzung von Maßnahmen personenbezogener Art (z. B. Deeskalationstraining, funktionale Ausstattung)
- Durchführung von Unterweisungen und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Bündelung der Prozesse und Maßnahmen in einem betriebsspezifischen Konzept zur Gewaltprävention
- Gegebenenfalls Hausverbot erteilen oder Strafanzeige stellen
- Vorfall intern melden und dokumentieren
- Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz stellen:
- Gewaltereignisse bei der versicherten Tätigkeit im Betrieb oder aufgrund der beruflichen Rolle sind Arbeitsunfälle und sollten der Unfallkasse gemeldet werden. So kann in bestimmten Fällen psychotherapeutische Unterstützung gewährleistet werden. Siehe dazu auch die Informationsschrift Fachbereich AKTUELL FBGIB-004: „Meldung von traumatischen Ereignissen“.
- Psychologische Nachsorge für betroffene Personen:
- Für die akute Situation kann psychische Unterstützung bspw. extern durch regionale psychosoziale Akuthilfen bzw. Kriseninterventionsteams oder die Notfallseelsorge organisiert sein. Intern kann eine betriebliche psychologische Erstbetreuung etabliert werden.
- Im zeitlichen Verlauf nach dem Ereignis sollte dann überprüft werden, ob Personen weitere psychologische Beratung und Unterstützung benötigen. Dies kann dann z.B. über Notfallpsychologinnen und -psychologen oder Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen, die ggf. wiederum an andere Stellen weiterleiten.
Hinweis: Diese Punkte sind idealerweise im Sinne eines Notfallplans bereits vor dem Eintritt von Ereignissen organisiert und in einem Konzept oder Leitfaden niedergeschrieben.
Wie unterstützt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz?
- Jährliches Grundlagenseminar “Gewaltfreier Arbeitsplatz – Grundlagen zur Prävention” für Verantwortliche in Präsenz und digital
- Informationsveranstaltung und Ausbildung zur „Psychologischen Erstbetreuung“
- Betriebsspezifische Beratung
Betriebe, die sich gut in der Gewaltprävention aufstellen möchten, können neben den Seminaren auch die Beratung der Unfallkasse in Anspruch nehmen. Die zuständige Ansprechperson finden Sie weiter unten. - Unterstützung von Deeskalationsseminaren
Deeskalationsschulungen für Mitarbeitende werden unterstützt, wenn Betriebe mit Verantwortlichen am Grundlagenseminar der Unfallkasse Rheinland-Pfalz teilgenommen und ein betriebsspezifisches Konzept umgesetzt haben. Melden Sie sich dazu bitte bei der Ansprechperson.
Weitere hilfreiche Informationen
Prävention von Gewalt
„Gewalt bei der Arbeit – Ursachen, Folgen und Präventionsmaßnahmen“ – DGUV Forum
„Gewaltprävention – Ein Thema für öffentliche Verwaltungen?!“ – UK NRW Aachener Modell (PDF-Datei)
„Handlungsleitfaden zur Prävention von Gewalt und Belästigungen in öffentlichen Einrichtungen“ – UKBW (PDF-Datei)
Dialogkarten Gewalt –DGUV
#Gewaltangehen – DGUV Kampagne
Polizeiliche Kriminalprävention – Polizei
Nachsorge von Gewalt
„Gut vorbereitet für den Ernstfall“ – DGUV Information 206-017
„Trauma was tun? Für akut betroffene Menschen und deren Angehörige“ (PDF-Datei) – UK RLP-Broschüre
„Trauma was tun? Für alle im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen“ (PDF-Datei) – UK RLP-Broschüre
„Meldung von traumatischen Ereignissen“ – Fachbereich AKTUELL FBGIB-004
Zusätzliche Informationen für spezifische Branchen
„Gewappnet gegen Gewalt im Gesundheitsdienst – Unterweisungshilfen zu Gewalt und Aggression“
Ein Angebot der der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet ihren Mitgliedsbetrieben im Gesundheitsdienst kostenfreie Module zum Thema Gewalt an. Diese wurden gemeinsam mit dem Klinikum Worms entwickelt und unterstützen Verantwortliche und Beschäftigte beim Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Die Module enthalten Hintergrundinformationen sowie Tipps und Empfehlungen, wie die Arbeit gewaltfrei gestaltet werden kann und wie Betroffene mit Gewalt umgehen können. Eine aktuelle Übersicht der Themen:
- Modul 1: Einführung und Grundlagen
- Modul 2: Folgen von Gewalt
- Modul 3: Ursachen von Gewalt
- Modul 4: Deeskalation
- Modul 5: Interkulturelle Aspekte
- Modul 6: Organisationale Resilienz
- Modul 7: Individuelle Resilienz
Die Module können einzeln, aber auch in Gruppen, z. B. gemeinsam in Teamsitzungen oder im Rahmen von Unterweisungen, angeschaut werden. Zu beachten ist: Die Module ersetzen keine Unterweisung oder betriebsspezifische Regelungen, die zusätzlich erfolgen müssen. Weitere Module werden laufend ergänzt.
Interessierte Betriebe können sich per E-Mail an gesundheit-im-betrieb@ukrlp.de wenden und eine Ansprechperson im Betrieb nennen, um einen Zugang zu den Modulen zu erhalten.
Weiterführende Informationen
Prävention von Gewalt und Aggresion im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – DGUV Information 207-025
Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen – DGUV Information 207-012
Weiterführende Informationen
Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung – DGUV Information 205-038
Prävention von und Umgang mit Übergriffen auf Einsatzkräfte – DGUV Information 205-027
Ihre Ansprechpersonen
Helin Dogan
Fachbereich Gesundheit, Kultur und Arbeitsfähigkeit
Telefon: 02632 960-2730
E-Mail: h.dogan@ ukrlp.de
Lorena Gleichauf
Fachbereich Gesundheit, Kultur und Arbeitsfähigkeit
Telefon: 02632 960-1350
E-Mail: l.gleichauf@ ukrlp.de