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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Berufskrankheit

Krank durch die Arbeit?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Zusätzlich muss die Krankheit in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein.

Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit. Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,

  • dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und
  • dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.

Sogenannte Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Hauterkrankungen können deshalb nur bei Erfüllung dieser besonderen Voraussetzungen Berufskrankheiten sein. Oft sind bei Verdacht auf eine Berufskrankheit umfangreiche Ermittlungen durchzuführen, die weit in die Vergangenheit reichen können, insbesondere dann, wenn die Ursache der Erkrankung viele Jahre zurückliegt oder der Arbeitsplatz schon lange nicht mehr existiert.


Wer meldet eine Berufskrankheit?

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu machen. Daneben kann auch der Unternehmer, bei entsprechenden Anhaltspunkten, eine Berufskrankheit bei uns anzeigen. Auch die Krankenkassen können entsprechende Hinweise geben. 

Nicht zuletzt können Sie auch selbst Ihre Erkrankung – und zwar einfach und formlos – bei uns melden.

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