Beschäftigte privater Haushalte
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Hierzu zählen Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten werden vom Arbeitgeber – d. h. dem Haushaltsführenden – getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.Die Beschäftigung ist vom privaten Haushalt innerhalb einer Woche anzumelden.
- Liegt eine geringfügige Beschäftigung (Verdienst bis 538,00 Euro/Monat) vor, ist die Hilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Unfallversichert sind Sie bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
- Die Anmeldung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erfolgt direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Wird die Beschäftigung nicht angemeldet, kann ein Bußgeld bis zu 2.500,00 Euro erhoben werden.
Informationen und Formulare
Beschäftigte privater Haushalte
Informationen & Regelungen (PDF 169 KB)
Anmeldeformular
zum Download (PDF 43 KB)
Online-Ausfüllhilfe für die Anmeldung
ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, zusenden (per Post oder per Mail haushalt@ ukrlp.de)