Beschäftigte privater Haushalte
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Hierzu zählen Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei. Die Kosten werden vom Arbeitgeber – d. h. dem Haushaltsführenden – getragen. Die Leistungen reichen von der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.Die Beschäftigung ist vom privaten Haushalt innerhalb einer Woche anzumelden.
- Liegt eine geringfügige Beschäftigung (Verdienst bis 538,00 Euro/Monat) vor, ist die Hilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Unfallversichert sind Sie bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
- Die Anmeldung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erfolgt direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Wird die Beschäftigung nicht angemeldet, kann ein Bußgeld bis zu 2.500,00 Euro erhoben werden.
Wir haben Ihnen wichtige Informationen und die erforderlichen Anträge aufgelistet:
- Informationsblatt der UK RLP: “Gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte privater Haushalte” (PDF-Datei, barrierefrei)
- Anmeldeformular für Beschäftigte privater Haushalte (PDF-Datei)
- Vollmacht – eine bevollmächtigte Person einsetzen (PDF-Datei)
- Online-Ausfüllhilfe für das Anmeldeformular (Link zur Seite der UK RLP)
- alle Informationen zum Thema "Minijob" finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.
Passiert bei der Arbeit im Haushalt ein Unfall, ohne dass die Beschäftigung angemeldet ist, übernimmt die Unfallkasse alle Leistungen für die Verletzte. Die Unfallkosten können aber alle vom privaten Arbeitgeber zurückgefordert werden.
Unfallversichert? Private Haushaltshilfen anmelden
Vielen Privathaushalten ist nicht bewusst, wie wichtig es ist, ihre Hilfen anzumelden. Der folgende Film erklärt kurz und prägnant die Hintergründe und informiert darüber, was die Unfallkasse leistet, was im Falle eines Unfalls zu tun ist und wie unkompliziert die Anmeldung ist.
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