Theater – Informationen und Regelungen
Häufig arbeitet bühnentechnisches Personal im hektischen Betrieb mit Baustellencharakter. Künstlerinnen und Künstler agieren oft unter schwebenden Lasten oder in Bewegung befindlichen Bühnenteilen. Grund genug, in Veranstaltungs- und Produktionsstätten besondere Vorkehrungen zu treffen. Das betrifft besonders die Auslegung und Nutzung der Technik, die Aufsicht und die Freigabe der Bühne durch speziell ausgebildetes Personal sowie das Verhalten des künstlerischen Personals.
Unter Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung werden für unseren Zuständigkeitsbereich Theater, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser und Aulen in Schulen verstanden, die bühnen- und sicherheitstechnische Einrichtungen besitzen, von denen beim Betrieb für das bühnentechnische und künstlerische Personal Gefahren ausgehen.
Durch große Anstrengungen konnten in Rheinland-Pfalz größere Einrichtungen wie Theater und Mehrzweckhallen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Handlungsbedarf besteht zum Teil noch bei Bürgerhäusern, deren bühnen- und sicherheitstechnische Anlagen aus vergangenen Jahrzehnten stammen.
Unsere Praxisnähe zeigt sich in der engen Zusammenarbeit mit Führungs- und Sicherheitsfachkräften in der Arbeitsgruppe Theater. Zeitnah wird konkret auf Entwicklungsprozesse auf dem Gebiet der Bühnen mit sicherheits- und bühnentechnischen Einrichtungen eingegangen. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Arbeitssicherheit und die Reduzierung der arbeitsbedingten Belastungen. Dabei hat sich die zielgerichtete Unterstützung der Technischen Leiter bzw. Direktoren dieser Einrichtungen bewährt.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheit sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für den Bühnenbereich sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV:
- DGUV Vorschrift 18: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Information 215-312: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte (Link zur Webseite der DGUV)
- DGUV Grundsatz 315-390: Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik (Link zur Webseite der DGUV)