Digitaler Lohnnachweis und UV-Jahresmeldung
Zum 01.01.2017 wurde der digitale Lohnnachweis (§§ 99,100 SGB IV) für alle Arbeitgeber eingeführt. Private Haushalte sind gem. § 99 Abs. 1, S. 3 SGB IV von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit!
Sofern die Lohnabrechnung mit einem Entgeltabrechnungsprogramm, z. B. vom Steuerberater, durchgeführt wird, benötigt das Programm Zugangsdaten zum Stammdatendienst bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Zugangsdaten wurden den privaten Haushalten mit den Beitragsbescheiden vom 12.01.2017 (S. 2) mitgeteilt. Sofern ein Steuerberater oder eine andere Abrechnungsstelle für die Lohnabrechnung der Beschäftigten im privaten Haushalt zuständig ist, müssen die Zugangsdaten dorthin weitergeleitet werden.
Private Haushalte, die die Löhne selbstständig abrechnen (z. B. mit sv.net), sind von dieser Neuerung nicht betroffen. Eine Abgabe des neuen Lohnnachweises ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten werden nicht benötigt.
Die UV-Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2a SGB IV) ist weiterhin von allen Arbeitgebern abzugeben. Hier tragen die bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz angemeldeten Mitglieder bitte folgende Daten ein:
Betriebsnummer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: 53149588, UV-Grund: A09
Für Fragen und Informationen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne für Sie da.
Telefon: 02632 960-4310
E-Mail: haushalt@ ukrlp.de