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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Fahrsicherheitstraining

Fahrsicherheitstraining

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Fahrsicherheitstrainings an. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen zu den unterschiedlichen Trainings, die Voraussetzungen und die Vorgehensweise bei der Antragsstellung zusammengetragen. 

Wählen Sie aus dem Menü rechts Ihr bevorzugtes Fahrsicherheitstraining aus.


Fahrsicherheitstraining mit einem Kraftfahrzeug

Ein Auto driftet auf einem Verkehrsübungsplatz durch eine Wasserfontäne.

Das Fahrsicherheitstraining dient dazu, gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu erkennen und sicher zu bewältigen. 

Sie erwerben unter anderem Kenntnisse der Fahrphysik beim Fahren und Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen. Praktische Übungen zur Fahrzeugbeherrschung, z. B. Brems- und Ausweichmanöver sowie Kurven- und Kreisbahnfahren, werden absolviert.

Ein Auto driftet auf einem Verkehrsübungsplatz durch eine Wasserfontäne.

Wer kann mitmachen?

Zielgruppe eines Pkw-Fahrsicherheitstrainings sind Versicherte, die motorisiert zur Arbeit fahren oder dienstlich ein Fahrzeug nutzen.

Wir fördern das Fahrsicherheitstraining, damit Sie

  • Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen oder durch vorausschauende Fahrweise vermeiden; 
  • gefährliche Situationen durch Wissen und die Beherrschung des Fahrzeugs sicher bewältigen und unfallfrei am Ziel ankommen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Finanzielle Unterstützung für ein Fahrsicherheitstraining beantragen kann jedes Mitgliedsunternehmen, bei dem die Teilnehmenden des Trainings beschäftigt sind. Verbeamtete Personen und Auszubildende gehören nicht dazu – sie sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Unfallkasse unterstützt ein Fahrsicherheitstraining einmalig mit 60 Euro pro teilnehmende Person. Bezuschusst werden ausschließlich Pkw-, Motorrad- oder Kleintransporter-Fahrsicherheitstrainings.

Wichtig: Die Beantragung des Zuschusses muss vor Beginn des Trainings über die Dienstelle bzw. den Betrieb an die Unfallkasse gerichtet werden. Die Zusage ist auf das beantragte Kalenderjahr beschränkt.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Anbieterin oder der Anbieter des Fahrsicherheitstrainings die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) erfüllt. Der folgende Link führt Sie zur Webseite des DVR mit einer Übersicht der Trainingsplätze, die Sicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien anbieten:

Anbieterin oder Anbieter finden

 

Wie beantrage ich einen Zuschuss?

Um einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining zu beantragen, füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus. Antragsberechtigt ist das Mitgliedsunternehmen, bei dem die Teilnehmenden beschäftigt sind.

Wichtig: Erst nach positiver Rückmeldung durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist ihr Zuschuss bestätigt!


Antrag auf Zuschuss für ein Fahrsicherheitstraining mit einem Kraftfahrzeug

Allgemeine Angaben

Unternehmensnummer bei der UK RLP
Name des Betriebs
Name, Vormame
Telefonnummer der Ansprechperson
E-Mail Adresse der Ansprechperson

Nach der Durchführung des Fahrsicherheitstrainings senden Sie uns bitte das nebenstehende Auszahlungsformular vollständig ausgefüllt zu, um Ihren Zuschuss zu erhalten. 

Die Abrechnung muss der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bis zum 15. Dezember eines Kalenderjahres vorliegen.

Auszahlungsformular

Vorschau des Auszahlungsformulars

Download (PDF 85 KB)

Rechtliche Grundlagen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss zu einem Fahrsicherheitstraining mit einem Kraftfahrzeug, da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Alle von Ihnen eingegeben Daten werden ausschließlich intern zur Abwicklung des Verfahrens genutzt. Im Übrigen gelten die Datenschutzrichtlinien der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Fahrsicherheitstraining an die Mitarbeitenden der Stabsstelle „Sicherheit, Gesundheit und Teilhabe“:
Telefon: 02632 960-1650
E-Mail: praevention@spam protectukrlp.de


Fahrsicherheitstraining mit einem E-Bike/Pedelec

Logo der Kampagne "Fit hoch 2 mit dem E-Bike"

Das Fahrrad mit elektrischer Unterstützung boomt, doch die steigende Beliebtheit spiegelt sich auch in den Unfallzahlen wider. Deshalb hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen – vertreten durch das GKV-Bündnis für Gesundheit – das Projekt „Fit² mit dem E-Bike“ aus der Taufe gehoben, bei dem Verkehrssicherheit und Gesundheit im Fokus stehen. 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt die speziellen E-Bike-Trainings landesweit um, die Teilnahme ist kostenfrei. Das Projekt ist zunächst auf vier Jahre angelegt und läuft noch bis einschließlich 2027.

Logo der Kampagne "Fit hoch 2 mit dem E-Bike"

Wer kann mitmachen?

Die Zielgruppe sind Versicherte, die mit einem E-Bike/Pedelec zur Arbeit fahren oder dieses dienstlich nutzen.

Wir fördern das Fahrsicherheitstraining, damit sie

  • Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig erkennen,
  • Gefahren durch vorausschauende Fahrweise vermeiden,
  • gefährliche Situationen durch Wissen und Beherrschung des E-Bikes sicher bewältigen und 
  • unfallfrei am Ziel ankommen.

 

Das Fahrsicherheitstraining mit dem E-Bike/Pedelec dient dazu, gefährliche Situationen im Straßenverkehr erkennen und sicher bewältigen zu können. Sie erwerben unter anderem Kenntnisse im Umgang mit Ihrem E-Bike/Pedelec – beim Fahren und Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen. Praktische Übungen zur Beherrschung des E-Bikes/Pedelecs, z. B. Brems- und Ausweichmanöver, Kurven- und Kreisbahnfahren, werden absolviert.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Antragsberechtigt ist das Mitgliedsunternehmen, bei dem die Teilnehmenden beschäftigt sind. Verbeamtete Personen und Auszubildende gehören nicht dazu und sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Unfallkasse übernimmt einmalig die Kosten des Fahrsicherheitstrainings für alle Teilnehmenden. 

Die Mitgliedsunternehmen müssen dafür vorab einen Gutscheincode für das Training beantragen. Betriebe, die mit mindestens sechs Beschäftigten teilnehmen möchten, haben die Möglichkeit, einen individuellen Trainingstermin zu beantragen.

Tipp!

Auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sofern sie älter als 18 Jahre sind, können kostenlos an einem E-Bike-Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Das Training kann direkt auf der Projektwebseite www.fit2ebike.de gebucht werden.

Wie beantrage ich den Gutscheincode?

Der Gutscheincode muss vor der Buchung des Fahrsicherheitstrainings über die Dienstelle bzw. den Betrieb bei der Unfallkasse beantragt werden. Nutzen Sie hierfür das untenstehende Antragsformular. Sie erhalten im Gegenzug eine E-Mail mit einem Gutscheincode, den Sie auf der Buchungsplattform www.fit2ebike.de einlösen können. Hier können Sie sich gerne auch schon vorab darüber informieren, wann und wo der ADFC Rheinland-Pfalz Fahrsicherheitstrainings anbietet.

 


Antrag für ein Fahrsicherheitstraining mit einem E-Bike/Pedelec

Allgemeine Angaben

Name, Vorname
Name des Betriebs, der Personen für ein Pedelec-Fahrsicherheitstraining anmeldet
Anschrift des Betriebs
Anschrift des Betriebs
Telefonnummer der Ansprechperson
E-Mail Adresse der Ansprechperson

Rechtliche Grundlagen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme eines Fahrsicherheitstrainings mit dem E-Bike/Pedelec, da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Alle von Ihnen eingegeben Daten werden ausschließlich intern und zur Abwicklung des Verfahrens genutzt. Im Übrigen gelten die Datenschutzrichtlinien der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Fahrsicherheitstraining an die Mitarbeitenden der Stabsstelle „Sicherheit, Gesundheit und Teilhabe“:
Telefon: 02632 960-1650
E-Mail: praevention@spam protectukrlp.de