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Haupt und Nebengebäude der UK RLP, vorne die Anfahrt mit Kreisverkehr zum Wenden. Rechts der Haupteingang mit einem verglasten Vordach, darüber das Unfallkassen-Logo auf der Wand.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und Versicherte oder deren Hinterbliebene durch Geldleistungen zu entschädigen. 

Die Mittel für die Leistungen werden im Umlageverfahren durch Beiträge der Kommunen und des Landes Rheinland-Pfalz aufgebracht. Gesetzliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch, das SGB VII.

Satzungstext

PDF 450 KB

Was ist eine Satzung?

Stand: 16.01.2025

Die Satzung ist die "Verfassung" der Unfallkasse. 

Sie enthält die wichtigen Regelungen zu den Aufgaben von Vertreterversammlung und Vorstand, Geschäftsführung und Beiträgen, sowie im Anhang die Mehrleistungsbestimmungen.