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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Hilfeleistungsunternehmen

Hilfeleistungsunternehmen – Informationen und Regelungen

Fünf Rettungsschwimmer bereiten sich auf einen Einsatz vor.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte der Hilfeleistungsunternehmen sind bei der Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betreut die Angestellten sowie die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgender Hilfeleistungsunternehmen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
  • Malteser Hilfsdienst (MHD)
  • Freiwillige Feuerwehren (weiterführende Informationen finden Sie im Feuerwehr-Portal der UK RLP)

 

Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert. Neben akuten Einsätzen bei Unfällen, allgemeinen Gefahrenlagen (z. B. Hochwasser) und Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben) werden reguläre Dienstleistungen, z. B. im Kranken- und Rettungstransport, bei Großveranstaltungen und bei der Überwachung von Badegewässern erbracht. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf Tätigkeiten während eines Einsatzes im Ausland.

Entsprechend vielfältig können die Belastungen und Gefährdungen im Hilfeleistungsunternehmen sein.

  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen: Infektionskrankheiten
  • Kontakt mit Gefahrstoffen: Vergiftungen, Verätzungen
  • Retten/Behandeln von Verletzten: Psychische Belastungen, erhöhtes Unfallrisiko
  • Auslandseinsätze unter extremen Bedingungen: Belastungen durch Hitze, Kälte, unzureichende Hygienebedingungen etc.
  • Transport von Verletzten bzw. Kranken: Wirbelsäulenerkrankungen
  • Taucheinsätze: erhöhtes Unfallrisiko, Dekompressionskrankheit
  • Schicht- und Nachtdienst, Zeitdruck, hohe Verantwortung: Psychosoziale Belastungen

Für die Hilfeleistungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie in der Publikationsdatenbank der DGUV.

DGUV Regeln

DGUV Informationen