Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe Fortbildung (Langer Nachmittag) an Schulen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Fortbildung am Langen Nachmittag für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und PES-Kräfte alle drei Jahre. Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre können an dieser Fortbildung ebenfalls teilnehmen, sofern sie in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind.
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter übernimmt die Unfallkasse die Kosten der Ersten Hilfe-Lehrgänge. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Staatlichen Studienseminare.
Vor Lehrgangsbeginn muss eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Kosten für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie für Betreuungskräfte werden nicht übernommen.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Ja. Jede Einrichtung muss einen eigenen Antrag für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und PES-Kräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre stellen. Der ausbildenden Organisation sind die einzelnen Kostenzusagen mit dem Abrechnungsformular vorzulegen.