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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | ErsteHilfe Schulen

Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe Fortbildung (Langer Nachmittag) an Schulen

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Fortbildung am Langen Nachmittag für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und PES-Kräfte alle drei Jahre. Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre können an dieser Fortbildung ebenfalls teilnehmen, sofern sie in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule eingebunden sind.

Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter übernimmt die Unfallkasse die Kosten der Ersten Hilfe-Lehrgänge. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Staatlichen Studienseminare.

Vor  Lehrgangsbeginn muss eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eingeholt werden. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.

Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab. 

Kosten für Integrationskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Personal im Ganztagsbereich sowie für Betreuungskräfte werden nicht übernommen.

Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.

Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.

Ja. Jede Einrichtung muss einen eigenen Antrag für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und PES-Kräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulsekretärinnen und Schulsekretäre stellen. Der ausbildenden Organisation sind die einzelnen Kostenzusagen mit dem Abrechnungsformular vorzulegen.

Angaben zur antragstellenden Person
Antrag auf Kostenübernahme
Bitte zwingend mit führender Null und Schrägstrich eingeben, Beispiel: 02/2000 oder 11/2000.
Bitte zwingend mit führender Null und Schrägstrich eingeben, Beispiel: 02/2000 oder 11/2000.
Abschicken
Wenn Sie uns per Formular den Antrag zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Antragsformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung des Antrags und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in den Formularen eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.