
Informationen für Ersthelfende
Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus.
Wenn Sie sich bei Ihrer Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, ist Folgendes für Sie gut zu wissen: Bei ihrem selbstlosen Einsatz standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist für Sie da!
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Rheinland-Pfalz erbracht haben, ist die Unfallkasse die richtige Ansprechpartnerin für Sie.
Im Fall der Hilfeleistung gut versichert
Die Karte für Ersthelfende
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz stellt für Ersthelferinnen und Ersthelfer eine Ersthelferkarte mit wichtigen Kontaktdaten zur Verfügung.
Diese Ersthelferkarte wird in Rheinland-Pfalz durch die Einsatzkräfte der Polizei ausgegeben. Die Angaben auf der Karte erleichtern es uns, Ihnen schneller Unterstützung zukommen zu lassen, wenn Sie diese benötigen.
Bitte bewahren Sie die Ersthelferkarte gut auf!
Wer ist als Ersthelferin oder Ersthelfer gesetzlich unfallversichert?
Versichert sind Personen,
- die einen Angegriffenen oder eine Angegriffene persönlich schützen, beispielsweise sich schützend vor eine Person stellen, die angegriffen wird, und deswegen selbst körperlich angegangen werden.
- die sich persönlich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzen, die eine Straftat begeht. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand eine Kaufhausdiebin oder einen Kaufhausdieb festhält, um ihn der Polizei zu übergeben, dabei stürzt und sich verletzt.
- die einen Menschen aus erheblicher Gefahr für dessen Gesundheit retten, z. B. in den Rhein springen, um eine Person vor dem Ertrinken zu bewahren, oder bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn helfen und sich dabei selbst verletzen.
- die sich beispielsweise nach einem Terrorakt um Verletzte kümmern und das dabei Erlebte psychisch nicht ohne professionelle Hilfe verarbeiten können.
Angebote für Ersthelfende der UK RLP
Erste Hilfe zu leisten kann die eigene Psyche in der ersten Zeit nach dem Ereignis durchaus verändern. Es kann sein, dass Sie sich auch Tage oder Wochen danach psychisch belastet fühlen. Dies ist nach einer solch außergewöhnlichen Situation völlig in Ordnung. Es gibt nach solchen Erlebnissen kein Falsch oder Richtig. Sie reagieren normal, denn das, was sie erlebt haben, ist nicht normal. Überlegen Sie sich vor allem in der ersten Zeit, ob und ggf. welche Unterstützung Sie brauchen und was Ihnen vielleicht nach früheren belastenden Erlebnissen gutgetan hat. Geben Sie sich Zeit. Die Verarbeitung solcher Erfahrungen braucht Zeit.
Sofern Sie sich intensiver mit den Folgen eines derartig belastenden Ereignisses befassen möchten, finden Sie hier die Broschüre “Trauma – was tun?” zum Download. Sie erklärt in kurzen Worten das, was mit Menschen in einer solchen Situation passiert.
Sind Sie im Rahmen Ihrer Hilfeleistung körperlich zu Schaden gekommen, übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz u. a. die Kosten einer möglicherweise notwendigen Behandlung. Die ärztliche Abklärung erfolgt in diesem Fall über die sogenannten Durchgangsärzte oder Durchgangsärztinnen. Diese sind besondere Partnerinnen und Partner der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kontaktdaten der Durchgangsärzte und -ärztinnen können Sie bei der Unfallkasse erfragen oder ganz einfach selbst im Internet recherchieren:
Sollten Sie nach einiger Zeit merken, dass es Ihnen psychisch weiterhin nicht gut geht und Sie das Ereignis nicht mehr loslässt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den zuständigen Durchgangsarzt/die zuständige Durchgangsärztin oder direkt an die Unfallkasse. Auch psychische Gesundheitsschäden, die in Folge Ihrer Hilfeleistung entstanden sind, sind in einem solchen Fall versichert und können frühzeitig behandelt werden. Bei Bedarf hilft Ihnen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die entsprechende psychotherapeutische Hilfe zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie merken, dass Sie das Ereignis nicht alleine verarbeiten können.
Nähere Informationen sowie eine Suchmöglichkeit nach zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten in der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier:
Psychotherapeutin/-therapeut suchen
Sollten Ihnen Sachschäden aufgrund Ihrer Hilfeleistung entstanden sein, z. B. zerrissene Kleidung, können diese auf Antrag von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstattet werden. Bitte nutzen Sie einfach das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung für die Meldung Ihres Einsatzes als Ersthelferin oder Ersthelfer. Das geht schnell und ohne Login unter „Leistungen für Ersthelfende“.
Zum Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für verletzte Ersthelfende umfassen unter anderem
- Heil- und Krankenbehandlung einschließlich der Fahrt- und Transportkosten,
- Hilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben, zum Beispiel durch Fortbildung oder Umschulung,
- Verletztengeld bei Verdienstausfall,
- Renten an Ersthelfende selbst oder deren Hinterbliebene,
- Zusatzleistungen zu Renten und Verletztengeld,
- Ersatz von Sachschäden, zum Beispiel für eine zerrissene Jacke nach einem Sturz.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt “Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung”.
Zum Informationsblatt “Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung”
Sie möchten, dass wir prüfen, inwieweit Sie von uns Leistungen erhalten können?
Zur Meldung eines möglichen Versicherungsfalles nutzen Sie einfach das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht schnell und ohne Login unter "Leistungen für Ersthelfende". Wir melden uns bei Ihnen.
Zum Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch während unserer Servicezeiten zur Verfügung.
Telefon: 02632 960-1110
E-Mail: notfall@ ukrlp.de
Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfende Schaden erlitten haben. Opfer von Gewalttaten können nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SBG XIV) einen Anspruch auf Entschädigung haben. Zuständig hierfür ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Broschüren und Faltblätter
Informationsblatt “Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung”
Ratgeber „Trauma – Was tun?”
Informationen für akut betroffene Menschen und deren Angehörige
Die 22-seitige Informationsbroschüre ist als Hilfe zur Bewältigung des Alltags nach einem traumatischen Ereignis gedacht, um sich in der neuen, plötzlich eingetretenen Ausnahmesituation besser zurecht zu finden. Auch soll sie Außenstehenden, z. B. Angehörigen helfen, ein besseres Verständnis für ihr Gegenüber aufzubringen. Die Broschüre entstand aufgrund konkreter Nachfragen erwachsener Betroffener und deren Angehöriger.
Den Ratgeber gibt es in verschiedenen Sprachen:
- Betroffene Erwachsene: Trauma - was tun? (arabisch) (PDF)
- Betroffene Erwachsene: Trauma - was tun? (türkisch) (PDF)
- Betroffene Erwachsene: Trauma - was tun? (englisch) (PDF)
- Betroffene Erwachsene: Trauma - was tun? (ukrainisch) (PDF)
- Betroffene Erwachsene: Trauma - was tun? (russisch) (PDF)
Ratgeber „Trauma – Was tun?”
Informationen für Angehörige und Helfer traumatisierter Kinder/Jugendlicher
Klar gegliedert und in verständlicher Sprache wird das Verhalten von traumatisierten Kindern und Jugendlichen beschrieben. Ratschläge zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Phasen der Traumabewältigung und verschiedenen Altersstufen werden hier auf anschauliche Weise gegeben. Der Ratgeber richtet sich sowohl an Lehrkräfte als auch an betroffene Eltern.
Den Ratgeber gibt es in verschiedenen Sprachen:
- Kinder/Jugendliche: Trauma - was tun? (arabisch) (PDF)
- Kinder/Jugendliche: Trauma - was tun? (türkisch) (PDF)
- Kinder/Jugendliche: Trauma - was tun? (englisch) (PDF)
- Kinder/Jugendliche: Trauma - was tun? (ukrainisch) (PDF)
- Kinder/Jugendliche: Trauma - was tun? (russisch) (PDF)

Informationen für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben
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Ihr Kontakt zur Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie das Erlebte nicht alleine verarbeiten können, setzen Sie sich bitte direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Verbindung.
Zur Meldung eines möglichen Versicherungsfalles nutzen Sie einfach das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht schnell und ohne Login unter "Leistungen für Ersthelfende". Wir melden uns bei Ihnen.
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch während unserer Servicezeiten zur Verfügung.
Telefon: 02632 960-1110
E-Mail: notfall@ukrlp.de
Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfende Schaden erlitten haben. Opfer von Gewalttaten können nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SBG XIV) einen Anspruch auf Entschädigung haben. Zuständig hierfür ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.