Antrag auf Kostenübernahme der Ersten Hilfe Fortbildung (Langer Nachmittag) an Schulen
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten der Ersten-Hilfe-Lehrgänge für die Lehramtsanwärterinnen/anwärter. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Staatlichen Studienseminare.
Die Lehrgänge können sowohl an den Staatlichen Studienseminaren erfolgen, als auch an den Schulen während des Vorbereitungsdienstes.
Vor Lehrgangsbeginn muss das Staatliche Studienseminar bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular vollständig aus und senden Sie es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie Ihre Kostenzusage. Die ausbildenden Organisationen rechnen die Kosten unmittelbar, unter Vorlage der Kostenzusage, direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ab.
Erfolgt die Teilnahme am Lehrgang während des Vorbereitungsdienstes an der Schule, muss das Staatliche Studienseminar eine Kopie der Kostenzusage an die Lehramtsanwärterin/-anwärter aushändigen.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
- Das Staatliche Studienseminar beantragt für den gesamten Ausbildungsjahrgang online eine Kostenzusage bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
- Die Kostenzusage muss dem Dienstleister des Ersten-Hilfe-Lehrgangs ausgehändigt werden, damit dieser mit der Unfallkasse abrechnen kann.
Hinweis: Erfolgt die Teilnahme am Lehrgang nicht am Staatlichen Studienseminar, sondern an der Schule während des Vorbereitungsdienstes, ist eine Kopie der Kostenzusage an die Lehramtsanwärterin/-anwärter auszuhändigen. - Die Gruppengröße muss mindestens 12 Personen betragen.
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen: Bianca Nürnberg, Susanne Schimanski und Blandine Weiler
Telefon: 02632 960 1650
E-Mail:
Die von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stellen für Erste Hilfe-Ausbildung, Fortbildung/Training bzw. Training am Langen Nachmittag, finden Sie hier.
Ermächtigung als Aus- und Fortbildungsstelle
Die Aus- und Fortbildung erfolgt durch sogenannte "ermächtigte" Stellen. Die Ermächtigung wird durch die "Qualitätssicherungsstelle für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ausgesprochen.
Der Unternehmer ist verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Hierfür müssen entsprechend aus- und fortgebildete Ersthelfer in den Betrieben wie auch in den Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen.
Hilfsorganisationen oder auch selbstständige Unternehmen können auf Antrag als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" ermächtigt werden.
Der Antrag auf Ermächtigung kann an die Qualitätssicherungsstelle (www.bg-qseh.de) gestellt werden. Diese
- prüft die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ermächtigung und
- schließt Vereinbarungen über Art und Umfang der Aus- und Fortbildungsleistungen und die Höhe der Lehrgangsgebühren ab.
- stellt eine Liste der aktuellen ermächtigten Stellen zur Verfügung.
Ein Erhebungsbogen, entsprechende Informationen sowie die "Grundsätze für die Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" können Sie im folgenden abrufen.
Borschüre und Erhebungsbogen
- Erste Hilfe in Schulen, DGUV Information 202-059 (bisher GUV-SI 8065)
- Giftpflanzen, DGUV Information 202-023 (bisher GUV-SI 8018)
- Plakat: Erste Hilfe, DGUV Information 204-001 (bisher GUV-I 510-1)
- Informationen zum Verbandkasten
- Umgang mit Zecken bei Kindern und Jugendlichen
- Anleitung zur Ersten Hilfe, DGUV Information 204-006 (bisher GUV-I 503)
- Meldeblock
- Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen