Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Aufsichtsperson

Vorbereitungsdienst für Aufsichtspersonen

In einer zweijährigen Vorbereitungszeit werden die erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen in Praxis und Theorie für die Wahrnehmung der zentralen Aufgaben der Aufsichtsperson entsprechend dem Berufsrollenverständnis der Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation erworben.

Die Ausbildung

Die Ausbildung zur Aufsichtsperson beinhaltet Vollzeitlehrgänge am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV in Dresden. Hier werden die theoretischen Inhalte vermittelt. Die Praktika-Phasen werden in der Unfallkasse absolviert. Die in der Ausbildung zu vermittelnden Kompetenzen umfassen insbesondere:

  • praktische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Durchführung des gesetzlichen Beratungs- und Überwachungsauftrages
  • Kenntnisse über Organisation und Finanzierung eines Unfallversicherungsträgers
  • fachliche und rechtliche Kenntnisse im Bereich Prävention sowie in den anderen Aufgabenbereichen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Handlungs- und Umsetzungskompetenzen.

Arbeitsgebiete

Die Aufsichtsperson kann gemeinsam mit Experten entsprechender Fachdisziplinen, Ausbildungsexperten etc. im Rahmen aller Präventionsleistungen tätig werden. Aufgaben einer Aufsichtsperson sind die Beratung und Überwachung der Einrichtungen des Landes und der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen.

Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst

Für den Vorbereitungsdienst zur Aufsichtsperson kann eingestellt werden, wer

  • ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder einer der dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung besitzt und
  • über praktische betriebliche Kenntnisse verfügt,
    1. die durch eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit, die eine o.g. Vorbildung voraussetzt, erworben wurden und
    2. die dem späteren Tätigwerden als Aufsichtsperson förderlich sind.

Bewerbung/Auswahlverfahren

Schreiben Sie uns, warum Sie Aufsichtsperson bei der Unfallkasse werden möchten und worin Sie Ihre Eignung für diesen Beruf sehen. Fügen Sie einen tabellarischen Lebenslauf hinzu, Kopien des abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums sowie einen Nachweis über Ihre praktischen betrieblichen Kenntnisse. Gerne schauen wir uns auch weitere Dokumente an, die Ihre Eignung und Neigung für diesen Beruf belegen.

Die Ausbildung beginnt jeweils im Juli. Das Auswahlverfahren findet im letzten Quartal des Vorjahres statt.

Das Auswahlverfahren zielt darauf ab, mehr über die Fähigkeiten und Motive für diesen Beruf und über Ihre beruflichen Zukunftspläne zu erfahren. Es geht darum, dass Sie uns und wir Sie kennen lernen. Denn nur, wenn Ihre Vorstellungen und Qualifikationen mit unseren Anforderungen und Entwicklungsplänen übereinstimmen, werden Sie Freude an Ihrer Ausbildung haben, die Abschlussprüfung meistern und viele Jahre bei uns arbeiten.

Sie können Ihre Bewerbung mit der Post schicken oder uns mit einer E-Mail neugierig machen.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Personalabteilung
Orensteinstraße 10
56626 Andernach
E-Mail: bewerbung@spam protectukrlp.de
Telefon: 02632 960-4220

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier: