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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Verantwortung im Arbeitsschutz – Ortsbürgermeisterinnen

Verantwortung im Arbeitsschutz – Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister

Wenn Sie sich Unterstützung bei ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder auch in den Ortsgemeinden untereinander einholen und vertrauensvoll zusammenarbeiten, kann das Thema “Verantwortung” für Sie bereits “leichter” werden.

Gemäß § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass einzelne Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung weitere Selbstverwaltungsaufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen können. So geben manche Ortsgemeinden die Trägerschaft der Kitas an die Verbandsgemeinde ab oder bilden einen Zweckverband.

So tragen Sie weiterhin die Hauptverantwortung für die verbleibenden Beschäftigten (z. B. Gemeindearbeiter, Reinigungskräfte, Minijobber etc.). Aber auch hier bekommen Sie gemäß § 70 der Gemeindeordnung Beratung und Unterstützung seitens ihrer Verbandsgemeinde, insbesondere bei der Erarbeitung einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation.

Hinsichtlich der Aufbauorganisation schließt meistens die Verbandsgemeindeverwaltung für sich und ihre Ortsgemeinden einen Rahmenvertrag mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin, die ein Unternehmen bestellen muss, ab. Diese beraten fachlich und unterstützen zum Thema Sicherheit und Gesundheit. Darüber hinaus leisten diese beiden Akteure im Arbeitsschutz mitunter Hilfestellung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, teilweise auch bei der Durchführung von Unterweisungen sowie bezüglich der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Zur Ablauforganisation gehört unter anderem die Frage, wer wann und wie welche Arbeitsmittel prüft. Da diese Frage oft an finanzielle und personelle Rahmenbedingungen geknüpft ist, kann in manchen Fällen die Verbandsgemeinde die Organisation bis hin zum Abschließen von Verträgen mit Fachfirmen übernehmen. 

Aber auch mit Blick auf die interkommunale Zusammenarbeit kann vorab die Frage geklärt werden, ob nicht ständig in Einsatz kommende Arbeitsmittel von mehreren Ortsgemeinden genutzt werden können. So muss nicht jede Gemeinde für sich Geräte beschaffen, und Kosten für Prüfungen können möglicherweise eingespart werden. Solche Themen sollten in der Sitzung des  Arbeitsschutzausschusses oder zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung in den Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen erörtert werden.

Wenn Sie Fragen und Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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