Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu Covid-19 erhalten. 2.141 entfallen dabei auf die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP). Besonders hoch war das Aufkommen in der ersten Jahreshälfte 2022. Von Januar bis Juni 2022 gingen 1.327 BK-Anzeigen bei der UK RLP ein – mehr als im gesamten Jahr 2021. Die Omikron-Welle hat damit auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich beeinflusst. Seit Beginn der Pandemie hat die UK RLP bereits 1.379 Covid-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt.
In den Jahren vor der Pandemie wurden bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz durchschnittlich 345 Berufskrankheiten im Jahr angezeigt. „Das hat Corona deutlich verändert“, weiß Bernd Schürmann, Fachbereichsleiter „Berufskrankheiten“ bei der UK RLP. „2021 gab es starke Ausbrüche der Corona-Pandemie. Insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich haben sich viele Beschäftigte infiziert.“
Beschäftigte sind bei der Arbeit gesetzlich gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Auch eine Erkrankung an Covid-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege kann die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Bei Beschäftigten in anderen Berufen besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsunfall anzuzeigen, wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen.