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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Arbeitgebenden-Check

Arbeitgebenden-Check

Mit verschiedenen Hilfsmitteln und einer rückenschonenden Möblierung kann die vorgebeugte Haltung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen um ein Drittel verringert werden. Doch wie kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mögliche Belastungsquellen identifizieren und mit welchen Mitteln kann sinnvoll entgegengewirkt werden?

Eine gemeinsame Begehung der Kitaleitung und der Beschäftigten durch die Räumlichkeiten und ein Blick auf die Tätigkeiten sind ein guter Weg, um mögliche Belastungsquellen zu identifizieren. Wichtig ist aber, die Ergebnisse der Begehung im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.

Mehr Informationen und Anwendungstipps zur Gefährdungsbeurteilung in der KiTa finden Sie auf dem Portal “Kita sicher und gesund” der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Ein Beispiel:

Durch den erhöhten Platzbedarf werden in einigen Kindertageseinrichtungen Multifunktionsräume genutzt. Dies bedeutet für die Beschäftigten täglich aufwendige und schwere Umbaumaßnahmen von Tischen, Betten etc., wodurch der Rücken der Beschäftigten vermehrt belastet wird.

Eine mögliche Maßnahme zur Reduzierung dieser Belastungen sind mobile Möbel mit Rollsystemen.

Ergonomische Arbeitsmittel

(siehe auch DGUV Regel 102-602: Branche Kindertageseinrichtung)

  • Die Kinder können den Beschäftigten entgegenkommen (z. B. über Treppen).
  • Es stehen höhenverstellbare und rollende Stühle in jedem Raum zur Verfügung.
  • Möbel wie Tische und Schränke haben Rollen zum Feststellen, sodass sie leicht verschoben werden können.
  • Es stehen genügend ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze für Ihr Personal zur Verfügung.
  • Die Arbeitsmittel haben das GS-Zeichen.

Ein wichtiger, aber meist vergessener Bereich zur Prävention von Rückenbeschwerden sind die Pausenräume. In gut ausgestatteten Pausenräumen kann der Rücken durch gezielte Bewegungen gestärkt und die Muskelbelastung mit Ruhemöglichkeiten reduziert werden. (siehe auch DGUV Regel 102-602: Branche Kindertageseinrichtung)