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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Verantwortung im Arbeitsschutz

ABC des Arbeitsschutzes für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte

Foto: DGUV, Zerbor - stock.adobe.com

Rheinland-Pfalz hat derzeit ca. 2.300 Ortsgemeinden, mit Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern, die sich täglich, oftmals neben ihrem Hauptberuf, Fragestellungen und Problemen Ihrer Gemeinden annehmen. Nicht zu vergessen, die vielen Führungskräfte wie beispielsweise Büroleitungen und Leiterinnen und Leiter sonstiger kommunalen Einrichtungen, die sich für eine gut funktionierende kommunale Struktur einsetzen und wichtige Aufgaben übernehmen. Neben dem wertvollen Beitrag, die diese Menschen an unserer Gesellschaft leisten, haben Sie durch die Übernahme dieses Amtes Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden in der Gemeinde auf sich genommen.

Hierbei eröffnet sich ein breites Verantwortungsspektrum für Bereiche wie:

  • Verwaltung
  • Kommunale Einrichtungen (z. B. Bäder, Bauhöfe, …)
  • Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Ehrenamt (z. B. Feuerwehr, Stadt- und Gemeinderatsmitglieder)

Unfallverhütungsvorschriften und das staatliche Regelwerk legen den Handlungsrahmen auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fest. Insbesondere beschreiben das Sozialgesetzbuch (SBG) VII und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Verpflichtungen der Unternehmer zur Verantwortung im Arbeitsschutz, sowie die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” diese Unternehmerpflichten konkreter. 

Deshalb möchten wir auf dieser Seite besonders für Sie als Bürgermeisterin oder Bürgermeister im Ehrenamt, aber auch für alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und für alle Führungskräfte eine Übersicht und Hilfestellung zu Fragen des Arbeitsschutzes und zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit anbieten:

Der Begriff des Unternehmers stammt aus dem 18. Jahrhundert und beschreibt dem heutigen Stand nach eine natürliche oder juristische Person, die die Absicht hat, durch ihr unternehmerisches Handeln Gewinne zu erzielen oder sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu beteiligen. Damit trägt diese Person alle Vor- und Nachteile des unternehmerischen Handelns, somit auch das wirtschaftliche Risiko und die zugehörige Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen.

Gleichzeitig gilt die Gemeinde als Unternehmer, bei der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister – als gewählte Vertretung der Gemeindebürgerinnen und –bürger -  über die Aufgabenverteilung und die Art und Weise dieser Verteilung bestimmt.
Sie handelt als eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch Ihre Organe.

Durch den Vorsitz der gesetzlichen Vertretung ihrer Gemeinden ist die (ehrenamtliche) Bürgermeisterin oder der (ehrenamtliche) Bürgermeister in der Rolle eines Unternehmers und haben die gesetzliche und moralische Verantwortung und Verpflichtung, für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.

Als Unternehmer haben Sie eine Führungsverantwortung und die damit verbundenen Pflichten. Sie obliegen Ihnen und sind nicht übertragbar.

  • Auswahlpflicht:  („Die richtige Person auf den richtigen Platz setzen“)

Besonders bei der Auswahl geeigneter Personen auf Führungspositionen und für Arbeitsbereiche mit besonderer fachlicher Anforderung ist darauf zu achten, dass die gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Aufgabe im vollen Umfang gerecht werden können und somit geistig und körperlich geeignet sind.

  • Organisationspflicht:  („Sagen, wo es lang geht“)

Damit der Arbeitsschutz nachhaltig und effektiv umgesetzt werden kann, müssen Sie als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine Organisation schaffen, die es ermöglicht den Arbeitsschutz umzusetzen. Hier gilt es Automatismen zu schaffen und Prozesse zu entwickeln, die einen funktionierenden Arbeitsschutz ermöglichen, auch dann, wenn jemand mal ausfällt.

  • Kontrollpflicht:  („Sich davon überzeugen, dass …“)

In der Rolle des Unternehmers oder der Unternehmerin sind Sie als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verpflichtet zu prüfen, ob die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich umgesetzt und im Sinne des Arbeitsschutzes erfüllt werden.

Ihre Rolle als Unternehmerin und Unternehmer ist anspruchsvoll. Mit ihr werden die besondere Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit übernommen. Gleichzeitig stehen Sie als Unternehmerin und Unternehmer vor der Schwierigkeit, dass Sie nicht in allen Bereichen Ihrer Kommune (Verwaltung, Kindertageseinrichtungen und Schulen, Feuerwehr, Bauhöfe, etc.) die notwendige Fachexpertise besitzen, um alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu erkennen.

Nach §13 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ haben Sie die Möglichkeit, viele Aufgaben des Arbeitsschutzes an geeignete Personen zu übertragen.

Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, lesen Sie hier ...

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein wichtiges und effektives Instrument im Arbeitsschutz. Mit ihrer Hilfe bekommen nicht nur Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, sondern auch Ihre Führungskräfte eine Übersicht über die im Betrieb vorherrschenden Gefährdungen und gesundheitlichen Risiken. Auf dieser Basis lassen sich wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter erarbeiten. Schwere gesundheitliche Schäden können so im Vorfeld vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Die GBU ist nach § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtend.


Welche wesentlichen Merkmale eine GBU enthält und was zu beachten ist, lesen Sie hier …

Menschen machen Fehler! Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und gesund arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen sowie ihre Pflichten am Arbeitsplatz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen. Hierzu gehören auch die Betriebsanweisungen. Sie sind nach einem festen Schema aufgebaut und beinhalten konkrete Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für die in Ihrem Betrieb vorhandenen Arbeitsplätze. Folglich ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten regelmäßig an Ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden.  

Welche Anlässe es dazu gibt, in welcher Form eine Unterweisung durchgeführt werden kann und was noch zu beachten ist, lesen Sie hier…

Eine gute Organisation der Ersten Hilfe in Ihrer Gemeinde kann in Notsituationen Leben retten. Sie ist deshalb nicht nur ein zentrales Thema des Arbeitsschutzes, sondern auch für jede(n) Unternehmerin und Unternehmer verpflichtend.

Weitere Informationen haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammengestellt.
Zur Seite Erste Hilfe

Defekte Arbeitsmittel können zu Unfällen führen. Um ein sicheres und möglichst unfallfreies Arbeiten zu gewährleisten, müssen Arbeitsmittel daher regelmäßig geprüft werden. Je nach Arbeitsmittel und deren Nutzung sind unterschiedliche Prüfungen und Fristen festzulegen.

Hierbei sind sowohl die Herstellerangaben, als auch das staatliche Regelwerk und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Weitere Informationen und konkrete Beispiele erhalten Sie hier ...

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, die Akteure im Arbeitsschutz und die Entscheidungsträger zu einem regelmäßigen Austausch zu den unterschiedlichen Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften zusammenzubringen. Er ist nach §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern verpflichtend und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Wie sich der ASA zusammensetzt und welche arbeitsschutzrelevanten Themen Anlass zum Austausch geben können, lesen Sie hier ...

Sicherheitsbeauftragte nehmen in Ihrem Betrieb eine besondere Rolle ein. Sie unterstützen Sie bei der Suche und Umsetzung von arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen in Ihrem Betrieb und sind ein vertrauensvoller Ansprechpartner für Ihre Beschäftigten. Sicherheitsbeauftragte gehören zu den zentral wichtigen Akteuren im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Über die Rolle der Sicherheitsbeauftragten, für wen diese Rolle geeignete ist und was bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beachtet werden muss, lesen Sie hier ...

Auch ehrenamtliche Tätige kommen unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Für diese Personengruppe gelten die Arbeitsschutzvorschriften wie für Beschäftigte. Sie müssen daher auch bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit bei der Arbeit berücksichtigen. Um welche ehrenamtlichen Tätigkeiten es sich handelt, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen und was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Der Erhalt und die Förderung der Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist nicht nur vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzgesetzes eine wichtige Kernaufgabe in Ihrer Kommune.  Zunehmender Wandel in der Arbeitswelt durch Digitalisierung, demografischen Wandel oder Fachkräftemangel erfordern eine zusätzliche Aufmerksamkeit und ganzheitliche Betrachtung von Sicherheit und Gesundheit. So muss auch die psychische Gesundheit Ihrer Beschäftigten berücksichtigt werden.

Einflussfaktoren sind neben technischen und organisatorischen bspw. auch soziale Aspekte wie Führungsverhalten, Betriebsklima und Kommunikationsverhalten. Auf diesen unterschiedlichen Ebenen können Sie mit unterschiedlichen Maßnahmen agieren und eine gesunde Präventionskultur unterstützen. Eine systematische und nachhaltige Herangehensweise bietet dafür z.B. die Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements an.

Weitere Informationen finden Sie hier ...

Weiterführende Informationen:

Sichere und gesunde Kommune

Die Veranstaltungsreihe für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und ihre Führungskräfte

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet maximal zweistündige Webinare zu wechselnden Themen an. Sie erhalten Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Verantwortung. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen, Kollegen und unseren Experten auszutauschen, um vorhandene Fragen zu beantworten.
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