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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Eines der betrieblichen Gremien des Arbeitsschutzes ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA). Gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat er die Aufgabe, zu unterschiedlichen Fragestellungen von Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten.

Somit bietet der ASA allen an der Organisation des Arbeitsschutzes Beteiligten eine regelmäßige Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Ziel des ASA ist der ungestörte Betriebsablauf durch die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes. Die Effizienz des ASA hängt wesentlich von einem guten wechselseitigen Informations- und Gedankenaustausch zwischen Ihnen als Unternehmerin bzw. Unternehmer, Ihren Beschäftigten und Arbeitsschutzexperten sowie der Regelmäßigkeit der Treffen ab. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz tritt der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der ASA ist ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten verpflichtend und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Unternehmerin/Unternehmer oder Beauftragte (Führungskraft mit Entscheidungsfunktion),
  • zwei vom Personalrat bestimmte Mitglieder,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa),
  • Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BA),
  • Sicherheitsbeauftragte.

Die Mitgliederzahl des ASA ist nicht festgelegt. Sind in Ihrer Kommune bzw. in Ihrem Unternehmen mehrere Sicherheitsbeauftragte benannt, z. B. im Bauhof oder in einer Kindertageseinrichtung, so sollten diese Mitglied im ASA sein. Als zweckmäßig hat sich hier die Wahl einer Sprecherin bzw. eines Sprechers herausgestellt. Darüber hinaus können weitere Teilnehmende, z. B. nach §178 Sozialgesetzbuch IX die Schwerbehindertenvertretung, beratend an Sitzungen des ASA teilnehmen. Anlassbezogen können weitere Personen wie beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder externe Expertinnen und Experten zu Fachthemen beratend herangezogen werden.

Es gibt viele Arbeitsschutzthemen, die auf der Agenda der vierteljährlichen Sitzung berücksichtigt werden können. Hier einige Beispiele:

  • Auswertung von Betriebsbegehungen,
  • Beratung über Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen der Ersten Hilfe,
  • Analyse des Unfallgeschehens und arbeitsbedingter Erkrankungen,
  • Erfahrungsaustausch und Koordination von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
  • Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, Arbeitsschutz- oder Aktionsprogrammen,
  • Austausch bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe, -mittel oder –verfahren,
  • Koordination der Prüfungen von Arbeitsmitteln,
  • Beratungen der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen.

Oft können Gemeinden mit wenigen Beschäftigten auf keinen eigenen ASA zurückgreifen, um sich in arbeitsschutzrelevanten Themen zu beraten oder sich bezüglich Neuerungen auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit zu informieren. Dabei kann ein guter Austausch zwischen den Akteuren des Arbeitsschutzes Sicherheitslücken in Ihrer Kommune oder in Ihrem Unternehmen aufdecken, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und so Unfälle und arbeitsbedingte Gefahren vermeiden.

Eine Alternative für Gemeinden mit weniger als 20 Beschäftigten bieten Bürgermeisterdienstbesprechungen. Hier können, in Anlehnung an die genannten Ziele und Aufgaben des ASA, arbeitsschutzrelevante Fragen geklärt und Erfahrungen ausgetauscht werden. Bei Lösungen zu ähnlichen Fragestellungen können sich positive Synergieeffekte einstellen und sogar zeitliche und monetäre Ressourcen eingespart werden.

Eine weitere Möglichkeit des Austausches könnte die Verbandsgemeinde fördern. Hier könnte die Verbandsgemeinde eine besondere Rolle annehmen und arbeitsschutzrelevante Problemstellungen der Gemeinden in die Agenda ihrer ASA-Sitzungen aufnehmen. Sie als Führungskraft hätten dann die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen über unterschiedliche Themen zu Sicherheit und Gesundheit in den Kommunen auszutauschen und Lösungsvorschläge zu diskutieren, um sie auf Ihre Gemeinde anzuwenden.

Es ist empfehlenswert, bei der Einladung zur ASA-Sitzung eine Tagesordnung bereitzustellen, deren Themen Sie u. a. im Vorfeld im Teilnehmerkreis erfragen. So können sich alle frühzeitig mit den Themen befassen und evtl. benötigte externe Fachleute eingeladen werden. Es hat sich auch bewährt, ein Protokoll der Sitzung zu erstellen. Darin können alle besprochenen Punkte und beschlossenen Maßnahmen, einschließlich der Zuständigkeiten und Termine, protokolliert werden.

Neben den primären Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sollten auch Fragen zur Unternehmenskultur mit direktem oder indirektem Bezug zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz thematisiert werden. Hierzu wurden sechs Handlungsfelder definiert, die Ihnen eine Hilfestellung geben, eine gute und gesunde Unternehmenskultur zu etablieren bzw. fortzuführen.

Unabhängig davon, welche Möglichkeiten des Austausches zu den Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sie nutzen: Eine regelmäßige Überprüfung des Ist-Zustandes ist verpflichtend und sollte unter Hinzunahme von Fachexperten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt stattfinden.