Direkt zum Inhalt der Seite springen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Verantwortung und Aufgabenübertragung / Pflichtenübertragung

Verantwortung und Aufgabenübertragung/Pflichtenübertragung

In der Rolle als Unternehmerin bzw. Unternehmer ist es nicht immer einfach, den Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gerecht zu werden. Deshalb möchten wir Ihnen hier drei gute Nachrichten mit auf den Weg geben.

Der Gesetzgeber hat Ihnen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarztes (BA) zwei starke Partner bzw. Partnerinnen an die Seite gestellt, die Sie bei allen Fragen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit beraten können. Zudem haben Sie – je nach Betriebsgröße und Verwaltungsform – den Arbeitsausschuss (ASA) an Ihrer Seite, in dem Sie mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes und den Führungskräften gemeinsam und systematisch die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden in der Gemeinde weiterentwickeln können. Und Sie haben die Möglichkeit, gemäß §13 DGUV Vorschrift 1, Ihnen obliegende Aufgaben des Arbeitsschutzes an geeignete Personen zu übertragen.

Nicht übertragbar ist hingegen Ihre Unternehmerverantwortung und die damit verbundenen Pflichten. Sie bleiben für die Aufsicht und Kontrolle verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass die übertragenen Pflichten auch umgesetzt werden.

Nach §13 DGUV Vorschrift 1 muss die Person, auf die Sie die Pflichten übertragen wollen, „zuverlässig und fachlich geeignet“ sein, sodass die obliegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung wahrgenommen werden können.

Die Pflichtenübertragung hat schriftlich zu erfolgen. Dies muss aber nicht immer in Form eines separaten Dokumentes sein, sondern kann im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder einer klaren Stellenbeschreibung stattfinden. Wichtig ist, dass Sie die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes klar umrissen haben und die beauftragte Person fachlich befähigt sowie körperlich und geistig in der Lage ist, diese Aufgabe in Ihrem Aufgabenbereich umzusetzen. Gleichzeitig müssen Sie der beauftragten Person die notwendigen Befugnisse für die Umsetzung der ihr übertragenen Aufgaben einräumen.

Durch die Pflichtenübertragung übernimmt die beauftragte Person in einem festgelegten Umfang und für den festgelegten Bereich die Pflichten, die üblicherweise in Ihrer Verantwortung als Unternehmerin bzw. Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren liegen. Damit gehen gleichzeitig alle damit verbundenen Rechte und Pflichten und ggf. Rechtsfolgen auch auf die beauftragte Person über.

Bestehen bleibt immer Ihre Verantwortung als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass geeignete Mitarbeitende eingestellt werden, müssen diese kontrollieren und dafür Sorge tragen, dass die übertragenen Pflichten zielführend umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen