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Unsere Stimme zählt!

Es geht um viel bei der anstehenden Bundestagswahl. Wir Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, wie und von wem Deutschland in den kommenden vier Jahren regiert wird. Mehr denn je geht es darum, gesellschaftliche Werte wie Respekt, Freiheit und demokratische Rechte zu stärken. 

Die Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland, Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz und Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz haben in einer gemeinsamen Position zur Bundestagswahl deutlich gemacht, wie wichtig der gesellschaftliche Zusammenhalt, ein Funktionieren der staatlichen Ordnung, gute Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungsfindung, die europäische Integration und die Soziale Marktwirtschaft gerade in der heutigen Zeit sind. „Die gelebte Sozialpartnerschaft ist einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft“, betont auch Dr. Christoph Heidrich, Geschäftsführer der UK RLP. 

„Deshalb lasst uns am 23. Februar zur Wahl gehen und unsere Demokratie stärken!“

Gut abgesichert im Einsatz bei der Wahl

Eine große Verantwortung bei der anstehenden Bundestagswahl tragen nicht nur die Wählerinnen und Wähler, sondern auch die ehrenamtlichen Wahlhelfenden, die in den Wahllokalen sitzen werden, um eine reibungslose und vor allem rechtssichere Wahl zu gewährleisten. Was nur Wenige wissen: Wenn eine oder einer der rund 50.000 Wahlhelfenden in Rheinland-Pfalz bei den Tätigkeiten rund um die Wahl einen Unfall hat, steht die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bereit und trägt im Versicherungsfall die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und – wenn nötig – auch für eine Rente. Denn wer sich für andere einsetzt und sich ehrenamtlich engagiert, verdient den größtmöglichen Schutz der Gesellschaft. 

Gut zu wissen: Ehrenamtliche Wahlhelfende sind nicht nur bei ihrer Tätigkeit am Wahltag selbst gesetzlich unfallversichert, sondern auch bei der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Auch die Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang steht, wie zum Beispiel die Herrichtung des Wahllokals und das Auszählen der Stimmen, und alle damit verbundenen Hin- und Rückwege sind versichert. Der Unfallversicherungsschutz besteht automatisch und ist für die ehrenamtlich Tätigen beitragsfrei. 

Doch was ist konkret zu tun, wenn sich eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer bei der Tätigkeit verletzt oder auf dem Hin- oder Rückweg einen Unfall hat? Dann sollten die Betroffenen dafür sorgen, dass der Unfall möglichst schnell der Unfallkasse gemeldet wird und auch in der Arztpraxis darauf hinweisen, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit handelt.

Eine detaillierte Übersicht über die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes und die Leistungen, die die Unfallkasse im Fall der Fälle ihren Versicherten anbietet, ist dem Infoblatt „Unfallversicherungsschutz für Wahlhelfende“ (PDF-Datei)“ zu entnehmen, das wir auf unserer Webseite zur Verfügung stellen. 

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Wahlhelfenden im Vorfeld der Bundestagswahl darüber informieren. 

Die ampel – Wegweiser und Signalgeber!

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