Beim Studieren und Lehren rundum abgesichert
Nach der Weihnachtspause ist der Betrieb nun auch an den Universitäten und (Fach)Hochschulen wieder angelaufen. Da es im Berufs- und Studienalltag leider immer auch zu Unfällen kommen kann, ist es beruhigend zu wissen, dass sowohl Studierende als auch Beschäftigte und Lehrende in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gesetzlich unfallversichert sind.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur die eigentlichen Vorlesungen, sondern erstreckt sich auch auf andere von der Hochschule zu verantwortende Tätigkeiten. Dazu zählen etwa der Besuch der Universitätsbibliotheken, die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auch Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Wie in den anderen Bereichen sind Hochschulbeschäftigte und Studierende nicht nur während ihrer eigentlichen Tätigkeit versichert, sondern auch auf allen mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden direkten Wegen.
Alle Einzelheiten zum Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschulen haben wir in den zwei Informationsblättern „Gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte und Lehrende an Hochschulen“ (PDF-Datei) sowie „Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende an Hochschulen“ (PDF-Datei) für Sie zusammengefasst.